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Lothar Binding
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Lothar Binding von Wolfgang K. bezüglich Gesundheit

Guten Abend Herr Binding,

ich lese gerade, daß Sie sich an der Befragung durch change.org zum gesetzlichen Verbot von Fracking (bisher) nicht beteiligt haben. Woran liegt das, was ist Ihre Position?

MfG W.Kiesinger aus der Stadt

Portrait von Lothar Binding
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kiesinger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als kleine Vorbemerkung möchte ich Ihnen schreiben, dass ich ein Gegner von Fracking bin. Wenn es allein nach mir ginge in der Welt, würden wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger austeigen, denn sie sind endlich und außerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen. Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vorstellungen und auch in Deutschland lehnen wir eine Diktatur ab, bevorzugen Demokratie. In unserer Demokratie haben SPD Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger. Nun haben Sie mich in eine Koalition gewählt, in der CDU/CSU mit über 40 Prozent, die SPD mit etwa 25 Prozent arbeiten. Wenn Sie sich die Vorstellungen und Ziele von CDU/CSU hinsichtlich der Energieversorgung vergegenwärtigen und diese mit den Mehrheitsverhältnissen in der Koalition verknüpfen, werden Sie das Arbeitsergebnis der SPD Fraktion loben.

Meine ausführlichere Position zu dem Thema Fracking schildere ich Ihnen am Schluss meines Schreibens.

Ihre eigentliche Frage bezieht sich jedoch darauf, wieso ich an der privaten Befragung zum gesetzlichen Verbot von Fracking nicht teilgenommen habe. Zu der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Ihnen den Schriftverkehr zwischen den Machern von abgeordnetenwatch.de (Herrn Hackmack / Herrn Hekele) und mir darlegen. Darin wird deutlich, wieso ich mich an derartigen Befragungen nicht beteiligen möchte.

Es folgt jener Schriftwechsel:

Erstes Schreiben der Macher von abgeordnetenwatch.de (Herr Hackmack/Herr Hekele) an mich mit der Bitte um Teilnahme an der Abstimmung zu Fracking (9. Juni 2015).

„Sehr geehrter Herr Binding,
am 16.06.2015 um 12:00 veröffentlichen wir die Ergebnisse des Petitions-Checks und stellen diese im Rahmen einer Pressekonferenz (Haus der Bundespressekonferenz, Raum 5410) zusammen mit infratest dimap den Medienvertreterinnen und -vertretern vor. Knapp 200 Abgeordnete haben ihre Position schon eingegeben. Damit auch Ihr Standpunkt berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie, bis spätestens Montag, den 15.06.2015 um 18 Uhr Ihre Position zur Petition "Fracking gesetzlich verbieten" über das folgende Formular einzugeben:

Position hier eintragen

Das Ausfüllen des Formulars dauert nur wenige Sekunden. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Position ausführlich (mit bis zu 5.000 Zeichen) zu begründen.

Über 187.000 Menschen haben die Petition bereits gezeichnet und werden ab dem 16.06.2015 über den Ausgang informiert. Nutzen Sie den Petitions-Check von abgeordnetenwatch.de, um den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern Ihre Position zu erläutern.

Hintergrund

Mit Petitions-Checks, die abgeordnetenwatch.de in Kooperation mit Petitionsplattformen wie Change.org durchführt, geben wir Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anliegen mit besonders großem Rückhalt in der Bevölkerung an die Mitglieder des Deutschen Bundestages heranzutragen. Damit nur gesellschaftlich und politisch besonders relevante Petitionen im Petitions-Check auftauchen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

• Der Deutsche Bundestag muss für das jeweilige Petitions-Anliegen zuständig sein
• Die Online-Petition muss außerdem von mehr als 100.000 Menschen gezeichnet worden sein
• Die Mehrheit der Bevölkerung muss sich zudem in einer repräsentativen Meinungsumfrage für das

Petitions-Anliegen aussprechen.

Die Internetpetition "Fracking gesetzlich verbieten" erfüllt diese drei Bedingungen. Eine im Auftrag von abgeordnetenwatch.de durchgeführte repräsentative Meinungsumfrage von infratest-dimap hat vor wenigen Tagen ergeben, dass 61 Prozent der Wahlberechtigten sich für ein gesetzliches Frackingverbot aussprechen (Details zur Umfrage finden Sie hier:
https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/fracking_infratest_2015.pdf ).
Inhalte des Petitions-Checks geben nicht die Position von abgeordnetenwatch.de wieder, sondern ausschließlich die der Petitionszeichnerinnen und Petitionszeichner.

Für Rückfragen erreichen Sie uns auch jederzeit telefonisch unter 040 / 317 69 10 - 26
Vielen Dank und beste Grüße“

Soweit das erste Schreiben von Herrn Hackmack und Herrn Hekele.

Meine Reaktion und meine Position zu der Online-Plattform (11. Juni 2015):

Sehr geehrter Herr Hackmack und Herr Hekele,

vielen Dank für Ihre Mail. Sie schreiben „im Namen von 185.298 Bürgerinnen und Bürgern“. Das ist ja unheimlich toll. Das würde ich nicht wagen, weil mich noch niemals so viele Menschen gewählt haben.

Allerdings müssen mich meine Wählerinnen und Wähler, haben sie mich erstmal gewählt, mit all meinen Fehlern und Vorzügen nehmen. Einige meiner Entscheidungen werden einzelne Wählerinnen und Wähler nicht teilen, andere werden sich großer Zustimmung erfreuen. Den oder die Abgeordnete gibt es nur im Gesamtpaket. Viel zu oft entscheiden Wählerinnen und Wähler entlang eines einzigen Parameters über ihre politische Vertretung. Zu schnell kommt überschwängliche Freude auf, etwas befördert oder verhindert zu haben – und vielleicht wählt man dann eine Partei oder eine Person, weil sie dagegen sind, Hühnerschenkel in Chlorwasser zu waschen – und fängt sich damit den Weiterbau von Atomkraftwerken und die Produktion von Streumunition ein. Deshalb ringe ich stets dafür, die Parametervielfalt des gesamten Lebens, der Gesamtgesellschaft in den Blick zu nehmen.
Anfangs war ich skeptisch gegenüber Abgeordnetenwatch. Ich bevorzuge den direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, die mir persönlich schreiben oder sich mit mir treffen wollen. Eine Kommunikation über mir fremde Dritte unter öffentlichem Druck ist nicht sehr sinnvoll. Dennoch nehme ich auch Anfragen via abgeordnetenwatch.de ernst. Inzwischen habe ich Abgeordnetenwatch als eine angemessen moderierte Dialogform erlebt und beantworte Fragen auf dieser Plattform.

Sie organisieren sich die geniale Lage mir „im Namen von 185.298 Bürgerinnen und Bürgern“ schreiben zu dürfen. Das prädestiniert Sie für den Bundestag zu kandidieren. Es wird vielleicht nicht ganz so einfach sein wie Sie denken, weil die Lebenswirklichkeit vieler Menschen mehr ist als die Summe einzelner Entscheidungen, Vorlieben, Abneigungen, Hoffnungen und Befürchtungen… aber das wird erst zur Erfahrung durch eigenes Erleben, durch reflektiertes Erleben.

Sie sind ja auch schon fast im Parlament angekommen. Ihre Aktion erinnert an das parlamentarische Petitionsrecht. Sie kennen sicher den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort gibt es seit 10 Jahren auch Online-Petitionen. Durch den Petitionsausschuss des Bundestages wird eine parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene ermöglicht. Hier hat jeder Bürger, jede Bürgerin direkten Zugriff auf bzw. in sein Parlament. Der Petitionsausschuss steht in direktem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachausschüsse.

Einen Vorwurf kann ich Ihnen leider nicht ersparen, weil Sie die Menschen – bei mir zu Hause würde man sagen: hinter die Fichte führen. Petitionsplattformen sind ja nicht neu. Private „Online-Petitionsplattformen“ – stark beworben, im Hintergrund mit oft unbekannten Finanziers – drängen seit einigen Jahren auf den Markt der Plattformen. Kontrolliert von einer Person oder einer kleinen Gruppe – Diktatur im Web. Bestenfalls eine Oligarchie. Ja, es gibt auch Change.org zum Beispiel, Ihren Kooperationspartner, von Amnesty International und der Humane Society bezahlt – aber spezielle und selektive Interessen sind oft nicht zu leugnen – bei fehlender demokratischer Legitimation.

Was gut ist: Menschen können ihre Anliegen jeglicher Art öffentlich machen und gleichzeitig an viele Adressaten richten. Bei Ihrer Abgeordnetenwatch Online-Frage zum „Petitions-Anliegen“ muss allerdings jeder, der daran teilnimmt bedenken, dass die Verfahren auf privaten „Petitionsplattformen“ zwar erlauben, Unterschriften und Meinungen zu sammeln - eine parlamentarische Beratung der dort veröffentlichten „Petitionen“ findet jedoch nicht statt. Denn Sie wählen ja eben kein parlamentarisches Verfahren. Den Eindruck den Sie erwecken und die Realität laufen auseinander.

Natürlich ist es sehr gut, wenn sich Menschen auch für nur ein gemeinsames Ziel einsetzen. Dabei würde es mir gefallen, wenn es nicht nur darum ginge zu wissen was man nicht will – Gestaltungskraft entsteht vielmehr dadurch zu wissen was man will… auch wenn es mit diesem Anspruch viel schwieriger ist, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen.

Und ebenso „natürlich“ müssen Sie kein parlamentarisches Verfahren wählen. Wer wollte Sie zwingen? Im Parlament ist das anders: Im parlamentarisches Verfahren müssen nach unserer Verfassung alle Petitionen gleich behandelt werden.

Wie aber stellen Sie sicher, dass Ihre Auswahl nicht schon a priori, eben durch Ihre Auswahl, dazu führt, nicht alle Petitionen gleich zu behandeln? Sie müssten auch die Frage beantworten, wieso die Weiterverfolgung eines Anliegens vom Ergebnis einer „repräsentativen Umfrage“ abhängig gemacht wird. Sicher haben Sie schon von den großen Schwächen von Umfragen gehört – und wollen gleichwohl solche Verfahren und unsichere Ergebnisse als Grundlage benutzen, öffentlichen Druck auf einzelne Parlamentarier zu erzeugen? In einer repräsentativen Demokratie ersetzen zweifelhafte „repräsentative Umfragen“ Entscheidungen im Parlament? Was ich besonders merkwürdig finde, ist die Tatsache, dass Sie die Meinungsbildung auf drei magere Positionierungen: ja, nein, Enthaltung reduzieren. Klar, am Ende steht die Entscheidung im Parlament: ja, nein, Enthaltung. Aber wer sich im Prozess zuvor darauf reduzieren lässt, womöglich noch von Tagesmeldungen in den einschlägigen Massenmedien beeinflusst – würden Sie sagen, so jemand nimmt sein Mandat verantwortlich wahr?

Und im Parlament gibt es wenigstens die Erklärung nach Geschäftsordnung § 31, mit der ich mehr erklären kann als ja, nein, Enthaltung. Bei Ihnen ist nur eine auf 15000 Zeichen begrenzte Erklärung erlaubt. 185.298 Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht mehr erfahren als eine von Ihnen beschnittene Erklärung? Sie könnten gleichwohl einwenden, dass die Bildzeitung schließlich auch nicht mehr Zeichen benötigt… dagegen könnte ich nichts mehr einwenden. Und mit Blick auf unsere rechtsförmlichen Verfahren noch eine wichtige Kleinigkeit: Sie verwenden zwar das Wort „Petition“, allerdings fehlen in Ihrem Prozess sowohl die ausführliche Begründung als auch der Beschluss des Bundestages.

Vielleicht werden Sie mich fragen warum ich einen solch langen Text schreibe? 185.298 Bürgerinnen und Bürger sind doch nur etwa 0,23 Prozent der Bevölkerung. Das ist schnell erklärt: Ich nehme jeden Bürger, jede Bürgerin ernst und deshalb die 0,23 Prozent ebenso wie die restlichen 99,77 Prozent, die Ihre Petition nicht unterzeichnet haben.

Abschließend möchte ich auf die Vorteile des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag eingehen:
• jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, das gilt auch für Online-Petitionen
• eine Befassung durch den Bundestag bzw. den Petitionsausschuss ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der Unterstützer und Unterstützerinnen
• öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe etwa: https://www.bundestag.de/service/glossar/O/online_petition/247182 - auch die Beschlüsse werden dort veröffentlicht.

Sie sehen, welche Chancen sich für Sie im Bundestag erschließen. Welche Möglichkeiten Sie damit hätten, sich für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen einzusetzen. Sie dürften natürlich nicht kandidieren – finde ich – wenn Sie sich damit begnügen wollten, nur einige wenige Bürgerinnen und Bürger mit speziellen, soll ich sagen egoistischen Interessen zu vertreten. In diesem Fall sollten Sie sich auf die Seite der penetranten finanzstarken Lobbyisten schlagen. Allerdings könnten Sie sich im Bundestag nicht hinter Plattformen verstecken. Sie müssten unmittelbar Rede und Antwort stehen – im Dialog mit dem Bürger, der Bürgerin.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding

Soweit meine erste Antwort.

Es folgt das zweite Schreiben von Herrn Hackmack und Herrn Hekele an mich vom 16. Juni 2015 (mit HH markiert). Meine Antwort darauf vom 1. Juli 2015 ist jeweils unter den Abschnitten eingefügt und mit LB gekennzeichnet. Damit kann ich gezielt auf die Antworten eingehen:

HH: Sehr geehrter Herr Binding,

LB: Sehr geehrter Herr Hackmack, und Herr Hekele,

HH: herzlichen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme zum Petitions-Check und das damit verbundene Interesse an diesem neuen Projekt.

LB: Vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie leider wichtige Aspekte außer Acht lassen oder nur rudimentär behandeln – Sie nehmen sich nicht die guten Eigenschaften vieler Politiker zum Vorbild und gehen auf viele meiner Argumente gar nicht erst ein.

HH: Zunächst einmal freuen wir uns sehr, dass Sie Ihre anfängliche Skepsis gegenüber abgeordnetenwatch.de verloren haben. Wir hoffen Sie ebenfalls vom Petitions-Check begeistern zu können.

LB: Ja, ich lerne dazu, korrigiere meine Positionen, manchmal korrigiere ich auch die Korrektur. Das setzt allerdings voraus, sich mit den Argumenten anderer zu befassen, sie abzuwägen und ernst zu nehmen. Das wünschte ich mir auch in unserem Dialog.

LB: Aber noch immer bleibt eine gewisse Skepsis gegenüber Abgeordnetenwatch, da der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern sinnvoller ist als eine Kommunikation über mir unbekannte Dritte (Sie maßen sich ja Filterfunktion an, entscheiden wer mich etwas fragen darf) unter öffentlichem Druck. Doch da mir jede Bürger- und Bürgerinnenanfrage wichtig ist, beantworte ich auch Fragen auf dieser Plattform.

HH: Beim Petitions-Check geht es nicht darum, ein formales Petitionsverfahren einzuleiten. Dieses war und ist jeder Bürgerin und jedem Bürger natürlich ohne Petitions-Check möglich.

LB: Wenngleich Sie billigend in Kauf nehmen, dass Bürgerinnen und Bürger die Unterscheidung „formales Petitionsverfahren“ und „Petitionsverfahren nach Hekele, und Hackmack,“ unter der Bezeichnung „Petitions-Check“ nicht immer trennscharf vornehmen. Andernfalls hätten Sie ja auf den Begriff „Petition“ verzichtet. Es ist ein nach privaten und nach Gutdünken organisiertes Verfahren ohne jegliche demokratische Legitimation. Noch schlimmer: Durch die Bezeichnung „Petitions-Check“ und Ihre Plattform Abgeordnetenwatch.de gerät Ihre Aktion sprachlich bedenklich nahe an die rechtsradikale, neoliberale und ausländerfeindliche Plattform Abgeordneten-Check.de. Gerade deshalb stufe ich Ihre neuerliche Aktion als äußerst bedenklich ein.

HH: Beim Petitions-Check geht es vielmehr darum, Ihnen und den anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestags die Möglichkeit zu geben, eine Stellungnahme zu wichtigen gesellschaftlichen Anliegen (mehr als 100.000 Unterzeichner), die gleichzeitig auch Mehrheitsanliegen sind (Mehrheit in einer repräsentativen Umfrage), abzugeben.

LB: Das ist nicht Ihr Ernst. Da brauchen Abgeordnete Ihre Plattform um „eine Stellungnahme zu wichtigen gesellschaftlichen Anliegen“ abgeben zu können? Sind die sonstigen Medien tatsächlich so taub und blind? Viele nutzen Facebook, fast alle haben eine Website… nur die Unterzeichner von Petitions-Check sind nicht in der Lage sich auf den Websites der Abgeordneten zu informieren? Ich meine, damit unterschätzen Sie die Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürgern drastisch. Dass Sie darüber hinaus schon ein Umfrageergebnis mit „Mehrheitsmeinung“ übersetzen deutet bei kritischer Betrachtung auf ein bedenkliches Demokratieverständnis. Ich weiß: schon viel weniger Leute als 100.000 können einen schrecklichen Shitstorm verursachen… aber die Heftigkeit eines Shitstorms darf demokratische Verfahren nicht ersetzen.

HH: Und umgekehrt - aus Sicht einer Bürgerin und eines Bürgers - geht es darum, die Position eines Abgeordneten zu einem wichtigen Thema in Erfahrung zu bringen. Durch eine Petitionen an den Deutschen Bundestag ist dies nicht möglich.

LB: Hier zeigt sich, dass Ihnen die Arbeit eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten völlig fremd ist. Mit dieser Erkenntnis tauchen viele Ihrer Bemerkungen und Verfahren in ein anderes Licht und wecken mein Verständnis. Bevor ich nun weiter auf Ihre Antwort eingehe, deshalb hier gleich das Angebot, an meinem Shadow-Programm teilzunehmen: Sie können mich drei charakteristische Tage in Berlin begleiten. Dienstags bis Donnerstag – Bedingung: Sie stehen zeitgleich mit mir auf, gehen zeitgleich zu Bett und begleiten mich wie ein Schatten zu allen nicht geheimen Sitzungen.

LB: Um Ihnen schon vor Ihrem Shadow-Programm eine Antwort zu geben: „Aus Sicht einer Bürgerin und eines Bürgers“ ist die Position eines Abgeordneten durch einen Anruf, durch einen Brief, ein Fax, eine Mail oder durch einen Besuch in der Sprechstunde oder einen individuellen Gesprächstermin zu erfahren. So einfach ist das. Insofern haben Sie Recht: „Durch eine Petitionen an den Deutschen Bundestag ist dies nicht möglich.“ Allerdings ist das, wie eben gezeigt, auch nicht nötig.

LB: Sie sehen, dass eine einfache Mail oder ein Brief an einen MdB genügt, um sich miteinander auszutauschen. So kann viel individueller und genauer auf persönliche Anliegen eingegangen werden, als durch einen von Ihnen gesteuerten Filter, der sowohl thematisch eingrenzt als auch auf undurchsichtigen Umfragen beruht.

LB: Außerdem antworten MdB’s auf Anfragen, die für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger eine hohe Bedeutung haben. Bei Ihnen werden nur Themen behandelt, die mehr als 100.000 Unterzeichner und gleichzeitig eine Mehrheit in einer „repräsentativen“ Umfrage haben. Wie diese 100.00 Unterzeichner zusammenkommen, lassen Sie unkommentiert. Das gibt zu Denken. Sie stellen eine Auswahl an Themen bereit, die nach Ihrer Auffassung Mehrheitsanliegen sind und allein diese können unterzeichnet werden. Andere Themen, die jedoch für bestimmte Gruppierungen auch wichtig sein können, werden nicht berücksichtigt. Eine Gleichbehandlung von unterschiedlichen Petitionen sieht anders aus. Mehrheitsanliegen hängen bei Ihnen von „repräsentativen“ Umfragen ab. Ich wiederhole, dass solche Umfragen große Schwächen aufweisen können. Derartige Verfahren dennoch als Grundlage zu benutzen, öffentlichen Druck auf einzelne Parlamentarier auszuüben, sollte auch Ihnen zu denken geben.

HH: Wir werden auf abgeordnetenwatch.de alle Stellungnahmen dokumentieren und sämtliche Petitionsunterzeichner nach Abschluss des Petitions-Checks direkt per Mail über das Ergebnis informieren. Damit ist der Petitions-Check schon jetzt als Wahlvorbereitung der Bürgerinnen und Bürger auf die kommenden Bundestagswahl im Jahr 2017 zu sehen.

LB: Wie ich bereits erwähnt habe, sehe ich es kritisch, wenn Wählerinnen und Wähler auf lediglich einen Parameter für die Wahl ihrer politischen Vertretung fokussiert werden. Sie lassen in Ihrer Plattform nur Themen zu, die die von Ihnen festgelegten Kriterien erfüllen müssen. Auf dieser Grundlage der zwangsweise geringen Vielfalt an Parametern sollen die Wählerinnen und Wähler dann besser auf eine Bundestagswahl vorbereitet sein?

LB: Vielleicht stimmt ein MdB in einer Frage gegen seine Überzeugung, um in einer für ihn viel wichtigeren Frage für seine Überzeugung zu stimmen. Derartige wichtige Aspekte lassen Sie außer Acht, obwohl Kompromisse in der Politik, wie auch im gesellschaftlichen Leben miteinander, unumgänglich sind. Nur so kann man Lösungen finden, gerade wenn man als Fraktion mit weniger Stimmanteilen in einer Koalition an der Regierung ist.

LB: Aber es ist noch schlimmer: Sie begrenzen die Möglichkeit der Begründung – werden der Komplexität bestimmter Fragestellungen nicht gerecht. Meine Begründung wurde wegen Überschreitung der Buchstabenzahl abgewiesen. Selbst als ich meine Begründung in Folge Ihrer Zwangsvorgabe gekürzt hatte, wurde meine Abstimmung abgewiesen, denn anders als im Parlament, war eine Nicht-Teilnahme an Ihrer Abstimmung nicht möglich. Ich sollte in eine Abstimmung mit ja/nein/enthalten gezwungen werden – eine Nichtteilnahme – etwa als Demonstration gegen eine unsinnige Fragestellung – war nicht möglich. Was Sie nach Ihrer Ankündigung den Lesern aber mitteilen wollen ist dann nicht die ganze Wahrheit – also das Falsche.

LB: Urteilen Sie selbst: Wenn jemand bewusst gezielt in eine Zwangslage gebracht und seine Reaktion anschließend an der Pranger gestellt wird… wie würden Sie das nennen?

HH: Aktuell haben mehr als 220, also über ein Drittel aller Bundesabgeordneten, am Petitions-Check teilgenommen. Zum Vergleich: am 04.12.2014 hat der Bundestag über 70 Petitionen zum Thema Fracking gesammelt abgestimmt. Diese wurden wie von Ihnen vorgeschlagen über den Petitionsauschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. An der Abstimmung, die ohne Aussprache im Plenum erfolgte, haben sich gerade einmal etwa 60 Bundestagsabgeordnete beteiligt. Den Umgang mit bisherigen formal beim Bundestag eingereichten Petitionen zum Thema Fracking haben wir in unserem Blog ausführlich dokumentiert:
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-06-10/fracking-petitionen-im-bundestag-was-haben-sie-gebracht

LB: Was daran bedauerlich sein soll, dass „gerade einmal“ 60 MdB’s im Plenum an der Abstimmung teilgenommen haben, müssen Sie mir erklären. Es ist vollkommen normal, nein, es ist notwendig und richtig, dass nicht alle MdB’s im Plenum anwesend sind, denn die überwiegende Arbeit eines Parlamentariers wird außerhalb des Plenums geleistet. Im Plenum geschieht, was den Parlamentarierinnen und Parlamentariern schon bekannt ist und nur bei Namentlichen Abstimmungen, bei Gedenkfeiern oder bei speziellen Themen sind alle anwesend. Stets mit 600 Abgeordneten ein Auditorium zu füllen, um Sachverhalte zu reflektieren, die zuvor in Arbeitsgruppen, der Fraktion und den Ausschüssen schon behandelt wurden – welch eine Verschwendung. Es vergingen keine zwei Tage und die Bürgerinnen und Bürger würden, womöglich über Ihre Plattform, zurecht die Effizienz der parlamentarischen Arbeit hinterfragen.

LB: Im Bundestag bildet jede Fraktion für alle Fachbereiche Arbeitsgruppen, etwa für Finanzen, Umwelt oder Verteidigung. Diese Arbeitsgruppen beraten und bereiten die Ausschüsse vor. Es gibt 23 Ausschüsse im Bundestag. In diesen Ausschüssen sitzen also Vertreter aller vier Fraktionen, bereiten die Gesetzesvorlagen zur Behandlung und Beschlussfassung im Plenum vor, erstellen die Beschlussvorlagen – nach oft ausführlichen Anhörungen vieler Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaftler, Verbandsvertreter und Fachleute.

LB: Die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen oder der Ausschüsse werden in der Fraktion behandelt oder stehen als Drucksachen zur Verfügung. Die eigentliche Arbeit und die Entscheidungen werden also in den Ausschüssen erledigt. Im Plenum sind dann meist – je nach aktuellem Tagesordnungspunkt – die Personen anwesend, die für den Fachbereich zuständig sind. Wenn also gerade Finanzen im Plenum behandelt werden, sind die Mitglieder des Finanzausschusses anwesend und treffen finanzpolitische Entscheidungen. Genauso ist es bei Themen rund um Petitionen. Es gibt den Petitionsausschuss und deren Mitglieder sind dann entsprechend der aktuellen Tagesordnungspunkte im Plenum anwesend. Sie stimmen dann stellvertretend für alle Mitglieder einer Fraktion im Plenum ab. Dies ist ein zweckmäßiger Vorgang, da nicht jeder Politiker oder Politikerin Experte auf jedem Gebiet sein kann. Allerdings schließt sich etwa der Petitionsausschuss bzw. seine Berichterstatter für die Einzelthemen mit den jeweiligen Berichterstattern der Fachausschüsse kurz.

LB: So sind wir auf einen bestimmen Fachbereich spezialisiert und machen in dieser Disziplin Politik stellvertretend für alle Fraktionsmitglieder. Will sich jemand abweichend äußern – kein Problem. Er kommt ins Plenum, redet oder gibt eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung ab.

HH: Wir sehen den Petitions-Check als Beitrag zu mehr Demokratie, weil er den Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, ein ihnen wichtiges Thema an alle Abgeordneten des Bundestages heranzutragen und sie um eine Stellungnahme zu bitten.

LB: Wie bereits erwähnt, gibt es andere persönlichere Wege, den Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Abgeordneten zu pflegen. Jeder hat die Möglichkeit mir ein (individuell verfasstes) Schreiben zukommen zu lassen, auf das ich jeweils antworte. Dies können Sie im Rahmen Ihres Praktikums bzw. Shadow-Programms live miterleben, wenn ich es Ihnen ermögliche, meine Massenpost oder massenhaft Plattformtexte an einen oder mehrere Abgeordnete zu beantworten.

LB: Leider sind bei Ihrer Plattform nur ein paar Klicks für a priori festgelegte Petitionen notwendig. Außerdem kommt dabei nur zum Ausdruck, was man nicht will. Eigene Ideen und Vorschläge sind selten und scheinen nicht Teil Ihrer Philosophie, wobei dies doch allen Beteiligten viel weiter helfen würde. Ich sehe den Petitions-Check also nicht als einen Beitrag zu mehr Demokratie, sondern leider zu einem Schritt zurück zu weniger Demokratie, von der sich die Bürgerinnen und Bürger immer weiter entfernen. Ich unterscheide eben zwischen „sich eine Meinung bilden“ und „sich eine Meinung klicken“.

HH: Wenn Sie nicht wissen, ob Sie mit Ja oder Nein antworten sollten, dann haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit sich zu enthalten. Im SPD-Wahlprogramm 2013 ist die Position Ihrer Partei allerdings recht eindeutig:

HH:“Wir setzen uns für einen Verzicht des Einsatzes von Fracking ein, bis alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet und ausgeschlossen wurden. Dieses Moratorium soll so lange gelten, bis Fracking-Methoden ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung des Grund- und Trinkwassers führen, zur Verfügung stehen.” (Seite 40)
https://www.spd.de/linkableblob/96686/data/20130415_regierungsprogramm_2013_2017.pdf

LB: Vielen Dank für das Zitat. Und das ist auch heute noch meine Meinung. Vielleicht ist Ihnen unbekannt, dass mit einem Wahlprogramm einer Partei den Wählerinnen und Wählern gesagt wird, was man nach der Wahl tun will – wenn man regiert. Wenn nun aber keine Partei die absolute Mehrheit erringt, muss so lange gewählt werden bis eine Partei die absolute Mehrheit erringt oder es muss eine Regierungskoalitionen gebildet werden.

LB: Zur Bildung einer Koalition wird ein Koalitionsvertrag geschlossen. Das Wahlprogramm einer Partei ist Grundlage für die Koalitionsverhandlungen. Das Wahlprogramm aller an den Verhandlungen beteiligten Parteien ist Grundlage. Nun werden Sie schnell einsehen, dass nicht alle Parteien, mit sich völlig widersprechenden Wahlprogrammen, diese sich widersprechenden Ziele in einem solchen Vertrag vereinbaren können.
Bei der Bildung einer Koalition sind Kompromisse notwendig und damit findet sich fast kein vor der Wahl angestrebtes Vorhaben in Reinkultur nach der Wahl wieder. Manchmal wird sogar das Gegenteil verabredet, weil man in den Koalitionsverhandlungen an einer Stelle zu 100 % nachgibt, um sich an einer anderen Stelle zu 100 % durchzusetzen. So musste sich die CDU/CSU auf den Mindestlohn einlassen, die SPD widerwillig auf die Maut.

LB: Es wird deutlich, dass es unmöglich ist, alle seine Überzeugungen durchzusetzen. Das Volk wählt und dementsprechend werden die Entscheidungen im Parlament getroffen. Natürlich könnte ich stets gegen Gesetze stimmen, die mir nicht gefallen. Doch so einfach ist es in der Politik nicht – auch in anderen Lebensbereichen nicht. Gerade bei dem derzeitigen Wahlergebnis der SPD mit etwa 25 Prozent und der CDU/CSU mit etwa 40 Prozent, ist es für die SPD besonders wichtig, geschlossen aufzutreten, um seine Verhandlungsposition zu stärken. Sie bemerken, warum Sie mit dem Zitat aus dem Wahlprogramm belegen, dass Ihnen die demokratischen Prozesse, die zur Bildung einer Regierung führen, noch vertrauter werden können.

LB: Um diesen Prozess nochmal etwas anschaulicher zu machen: Sie versprechen Ihrer Mutter vor der Hochzeit, dass Sie längs gestreifte Gardienen im Schlafzimmer haben wollen / haben werden. Ihre Gattin in spe verspricht ihrer Mutter, sich für quer gestreifte Gardienen einzusetzen. Nach der Hochzeit Diskussionen. Endlose Diskussionen. Die Gardinen werden schließlich kariert. Sie rufen Ihre Mutter an und erklären, dass Sie sich durchsetzen konnten: längs gestreift. Ihre Frau erklärt ihrer Mutter: quer gestreift. Sie beide sind glücklich. Ein echter Kompromiss. Die Leute draußen und auf den Online Plattformen kübeln einen Shitstorm über Sie: Unmöglich. Kariert. Peinlich. Keine Kultur.
Was all diese Shitstormer vergessen: Sie sind glücklich. Sie haben zwar keine längs gestreiften oder quer gestreiften Gardinen, aber immerhin wird es Gardinen geben, also Sichtschutz und Wärmedämmung. Und dass Sie Gardinen haben ist das Ergebnis von Politik.

HH: Vielleicht ändert sich auch Ihre Einschätzung zum Petitions-Check, wenn Sie ihn weniger im Kontext von Petitionen als im Kontext der bundesweiten Volksabstimmung betrachten, für deren Einführung die SPD sich einsetzt. Der Petitions-Check entspräche bei diesem Verfahren der Volksinitiative, die eine Befassung mit der Forderung der Initiatoren im Plenum erfordern würde, wenn 100.000 Unterschriften für das Anliegen zusammen kommen.

LB: Die SPD Bundestagsfraktion hat schon Gesetzesentwürfe zur Stärkung plebiszitärer Elemente eingebracht. Leider waren sie bisher nicht Mehrheitsfähig.

LB: Aber wie gesagt, Ihr undemokratisches Verfahren zu welchen Themen überhaupt Unterschriften gesammelt werden können, gibt zu denken und bringt den Vorschlag Volksabstimmung eher in Misskredit. Außerdem ist es nicht jedem Bürger und jeder Bürgerin gleichermaßen möglich, Zugang zu der erforderlichen technischen Infrastruktur zu finden. Hier von Volksabstimmung oder Volksinitiative zu sprechen, empfinde ich als anmaßend und unangemessen. Sie verletzen damit die für demokratische Verfahren so wichtige Gleichheit.

HH: Lieber Herr Binding, wir hoffen wir konnten Sie von einer Teilnahme am Petitions-Check begeistern. Wenn nicht, dann mögen wir es gerne weiter versuchen und bieten Ihnen dazu gerne ein persönliches Gespräch in Berlin an.

LB: Sie bemerken wahrscheinlich, dass sich Ihr Wunsch mich zu „begeistern“ nicht erfüllt hat. Auch, weil ich mich ein wenig darüber geärgert habe, wie oberflächlich Sie meinen Brief beantwortet haben.

LB: Da ich ohnehin den direkten bzw. persönlichen Austausch bevorzuge, nehme ich Ihren Vorschlag ein persönliches Gespräch zu führen gern auf. Bitte rufen Sie in meinem Berliner Bürgerbüro an, dort werden meine Gesprächstermine geplant.

HH: Mit herzlichen Grüßen,
Gregor Hackmack und Boris Hekele

HH: PS: Gerne dürfen Sie diese Antwort unter Ihrem offenen Brief veröffentlichen!
LB: Unseren Dialog zu veröffentlichen ist eine prima Idee. Ich werde ihn gelegentlich auf meine Website stellen – eben kommt eine Frage über Ihre Plattform zu Ihrer Umfrage… da gebe ich doch unseren Dialog gleich als Antwort auf die Frage von Herrn Kiesinger aus Heidelberg.

Viele Grüße, Ihr Lothar Binding (Heidelberg)

Soweit das vorläufige Ende des Schriftverkehrs.

Vermutlich verstehen Sie nun, wieso ich derlei Petitions- und Abstimmungs-Checks nicht unterstützen möchte. Falls Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Abschließend noch einige Aspekte zum Thema Fracking, die sich wesentlich auf Informationen aus der Facharbeitsgruppe stützen.

Innerhalb der Bundesregierung haben sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Absprache mit dem Kanzleramt auf einen Referentenentwurf zur Regulierung von Fracking verständigt. Bisher wurden zwei Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zur Regelung des Frackings in den Bundestag eingebracht und debattiert. In der parlamentarischen Beratung achtet die SPD-Bundestagsfraktion darauf, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten.

Die Gesetzesinitiativen intendieren, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen. Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.

Der bisher vorliegende Entwurf sieht vor, ab 2018 das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann zu genehmigen, wenn eine unabhängige Expertenkommission – die ich im Übrigen ablehne – die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung bleibt aber in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist. Das heißt, auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen. Diese Möglichkeit der Ausweitung von Fracking in der Zukunft geht mir zu weit. Aus grundsätzlichen Überlegungen – historische CO₂ Bilanz – bin ich dagegen, die Ausbeutung fossiler Energieträgervorkommen weiter auszubauen. Diese Regelungen sind nicht endgültig und noch stark in Diskussion.

Das bereits heute praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung u. a. in Sandgesteinen soll nach dem Gesetzentwurf weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen deutlich verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen. Mit diesem Vorhaben wird das bisherige seit Jahren praktizierte Fracking geregelt und sollte damit sicherer werden.

Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen aufgelegt werden. Zudem werden sie erstmals verpflichtet, die von ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen.

In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. In den genannten Schutzgebieten wird auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten. Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt. Auch bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser wird eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Für Naturschutzgebiete und Nationalparke soll ein Verbot für die Errichtung von Anlagen zum Fracking bzw. zur Ablagerung von Flüssigkeiten gelten, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. In Natura 2000-Gebieten werden sowohl das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein als auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser von solchen Fracking-Maßnahmen verboten werden.

Im weiteren Verfahren werden sich meine Fachkollegen aus der SPD Fraktion für eine sorgfältige Beratung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag einsetzen, bei der auch die Umweltverbände und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen angehört werden. Insbesondere die Fragen des Umgangs mit dem Lagerstättenwasser, die Durchsetzbarkeit eines Fracking-Verbots im Schiefergestein durch Behörden der Länder sowie die Sinnhaftigkeit der im Gesetz vorgesehenen Abgrenzung von Fracking-Verbotsgebieten werden wir umfassend überprüfen und daraus ein Entscheidungsmodell für die SPD-Bundestagsfraktion entwickeln.

Für eine gewissenhafte Beratung gilt für uns der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Daher wurde die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Für mich sind folgende Verbesserungen bei dem Entwurf des Regelungspakets wichtig: Der Bundestag muss im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort haben (Parlamentsvorbehalt) und keine Expertenkommission, die lediglich eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion einnehmen soll. Weiterhin muss die Anzahl der Probebohrungen auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden und die Länder sollen im Rahmen von Probebohrungen beteiligt werden, um mehr Akzeptanz und Transparenz bei solchen Vorhaben zu gewinnen.

Ich schließe mit dem Anfang… Wenn es allein nach mir ginge in der Welt, würden wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger austeigen, denn sie sind endlich und außerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen. Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vorstellungen und auch in Deutschland lehnen wir eine Diktatur ab, bevorzugen Demokratie. In unserer Demokratie haben SPD Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger. Nun haben Sie mich in eine Koalition gewählt, in der CDU/CSU mit über 40 Prozent, die SPD mit etwa 25 Prozent arbeiten. Wenn Sie sich die Vorstellungen und Ziele von CDU/CSU hinsichtlich der Energieversorgung vergegenwärtigen und diese mit den Mehrheitsverhältnissen in der Koalition verknüpfen, werden Sie das Arbeitsergebnis der SPD Fraktion loben.

Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihr Anliegen mit diesem Brief konstruktiv aufgreifen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding, MdB