Frage an Lothar Binding von Marius M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Binding,
vielen Dank für Ihre Antwort, die ich sehr fundiert und logisch finde. Leider sind Sie auf meinen Fall nicht eingegangen.
Ich selber mache eine Umschulung für die ich monatlich 260 Euro zahle (bekomme kein Bafög) und 325 Euro Miete, sowie 209 Euro Wohngeld - unterstützt zusätzlich durch 500 Euro durch meinen Vater, so dass ich monatlich weniger Geld als ein ALG II Empfänger zum Leben habe. Auf andere Sozialleistungen ausser dem Wohngeld habe ich keinen Anspruch!
Warum soll ich dann die Rundfunkgebühr zahlen? Da mein Fall äußerst selten ist, wie das ist, wenn man bis auf Wohngeld keine staatlichen Zuschüsse bekommt. Ich bitte Sie um eine logische Begründung? Warum soll ein ALG II. keine Rundfunkgebühr zahlen und ich monatlich knapp 300 Euro nur zum Leben habe, die volle Rundfunkgebühr zahlen. Diese Gesetzeslücke wird mir nur mit Ablehnung und Unfreundlichkeiten seitens der Rundfunkgebührenstelle beantwortet.
Viele Grüße
Marius R. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für ihre Rückfrage. Entschuldigen Sie die späte Antwort, doch mir ist es derzeit nicht möglich, alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zeitnah zu beantworten.
Zur Beantwortung Ihrer speziellen Frage muss geklärt werden, ob ein Härtefall vorliegt. Soweit ich recherchieren konnte, kann die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr bei Härtefällen entfallen. Für eine genaue Beurteilung, ob diese Möglichkeit bei Ihnen gegeben ist, fehlen mir weitere Informationen wie Vermögensverhältnisse, Familienstand etc. Ich denke, es ist nicht sinnvoll, diese Frage über diese Plattform öffentlich zu erörtern… zumal Sie in meinem Wahlkreis wohnen und wir uns gern, z.B. im Literaturcafè der Stadtbücherei treffen könnten.
Noch geschickter wäre es sicher, sich zunächst direkt an die zuständige Landesfunkanstalt zu wenden. In Ihrem Fall, wäre dies, da Sie aus Baden Württemberg kommen, der SWR:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice SWR
Neckarstraße 221
70190 Stuttgart
Tel.: 01806 999 555 55*
Fax.: 01806 999 555 05*
beitragsservice@swr.de
www.swr.de
Mit Blick auf die "politische Zuständigkeit“ wäre es sicher gut, sich auch direkt an den zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden, da die Regelungen für den Rundfunk den einzelnen Bundesländern obliegen.
https://www.landtag-bw.de/cms/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile.html
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding