Frage an Lothar Binding von Roland J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binding,
unser Arbeitgeber konfrontiert uns derzeit mit einem Global Trading Modell Programm Overview.
Inhaltlich sollen dabei Zahlungsläufe über ein schweizer Briefkasten - Unternehmen laufen. Dies machen andere Firmen ebenso und es sei auch legal, sagt man uns. Dies hätte das Ziel, in Deutschland fällige Steuern einzusparen. Die Frage die sich nun aufdrängt währe : Ist dies wirklich legal ? Und zum zweiten : Warum lässt man so etwas zu ? Werden die Arbeitskräfte in Deutschland dazu Mißbraucht um die Steuersäckel in der Schweiz zu füllen.
Unser Unternehmen hat einen Standort im Nordbadischen und unsere Produkte werden weltweit vertrieben.
Sehr geehrter Herr Just,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist mir das Programm. "Global Trading Modell Programm Overview" nicht bekannt. Könnte es sein, dass es sich hier um eine unternehmensspezifische interne Bezeichnung handelt? Das Programm beschreibt für mich erkennbar kein spezifisches Verfahren.
Auch die Formulierung ". Zahlungsläufe über ein schweizer Briefkasten - Unternehmen laufen." ist recht allgemein. Alle grenzüberschreitenden Zahlungsströme könnten gemeint sein.
Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Verfahren zur Verlagerung von Gewinn in ein steuergünstigeres Ausland oder in Steueroasen.
Verrechnungspreisverfahren
Die unspezifische Formulierung "Global Trading Modell Programm Overview" lässt auf einfache Verrechnungspreisverfahren schließen, sog. Transfer Pricing. Dabei werden Güter bzw. Leistungen innerhalb eines Konzerns zwischen selbständigen Bereichen ausgetauscht, billig an eine ausländische Tochter verkauft, teuer zurück gekauft. der Gewinn wandert. Diese Austausch ist gesetzlich, mit Preisgrenzen orientiert an Marktpreisen, geregelt. Trotzdem lohnt die erlaubte Preisdifferenz noch immer diesen Austausch.
Ein Freund denkt laut an die Schweiz: "Die Schweizer Tochtergesellschaft der "nordbadischen" Mutter stellt dieser Leistungen in Rechnung. Damit wird der in Deutschland zu versteuernde Gewinn der Mutter reduziert und in der Schweiz Gruppenertrag geschaffen, der in der Schweiz, je nach Kanton mit einem sehr günstigen Steuersatz, versteuert wird."
Zinszahlungen "an sich selbst"
Auch Zinszahlungen "an sich selbst" dienen der Steuergestaltung. Eine Finanzierungsgesellschaft (Tochter) im Ausland gibt der Deutschen Mutter Kredite, die Mutter zahlt Zinsen an die eigene Tochter. bis der Ertrag klein genug. hier haben wir die Zinsschranke eingeführt - eine schwere Geburt in der großen Koalition - von schwarz-gelb ärgerlicherweise wieder gelockert.
Funktionsverlagerung
Die Funktionsverlagerung wurde ebenso von der großen Koalition eingeschränkt und von schwarz-gelb wieder abgeschwächt. Dabei werden z.B. Forschungsabteilungen, die in Deutschland jahrelang geforscht haben, also Betriebsausgaben Gewinn mindernd abgezogen haben, kurz bevor die Forschungsergebnisse patentiert werden, ins Ausland verlagert. Dann lagen alle Kosten in Deutschland und Gewinne aus Lizenzen und Patenten fallen im (steuergünstigen) Ausland an.
Hinzurechnungsbesteuerung (Gewerbesteuer)
Wir haben auch mit der Hinzurechnungsbesteuerung versucht, diese Effekte abzuschwächen. Aber Gewinnverlagerungen sind in Folge der EU-Rechtsprechung nicht vollständig oder grundsätzlich zu unterbinden. Noch schlimmer ist es natürlich, wenn die eine Regierung versucht die Gewinnverlagerung zu begrenzen und die nachfolgende dies dann wieder teilweise aufhebt - und das auch noch in einer Hochkonjunkturphase.
Jedenfalls: Manager, die solche Sachen machen, wollen gleichwohl gute Lehrer für Ihre Kinder, gute Ausbildung für Ihre Arbeitnehmer, gute Theater für ihre Partnerin oder ihren Partner, gute Straßen für Ihren Benz. die dafür notwendigen Steuern sollen aber andere bezahlen.
Bitte schauen Sie auf meiner Website. Dort finden Sie einen Aufsatz zum Thema Unternehmenbesteuerung mit den hier angesprochenen Verfahren.
Viele Grüße,
Ihr Lothar Binding