Frage an Lothar Binding von Peer H. bezüglich Finanzen
Der aktuelle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beinhaltet Neuregelungen des §4 Nr. 21 UStG, nach der weiterbildende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ohne weitere Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sind.
Mit diesem Privileg der Umsatzsteuerbefreiung möchte der Gesetzgeber Weiterbildungen kostengünstig machen und fördern, erreicht jedoch das Gegenteil.
Dabei wird völlig übersehen, dass diese Fortbildungen von Unternehmen gebucht und bezahlt werden. Wir betreiben die Berliner Linux Akademie mit mehren
Hundert Teilnehmern pro Jahr und haben fast ausschließlich (vorsteuerabzugsberechtigte) Geschäftskunden, die ihre Mitarbeiter bei uns qualifizieren lassen.
Das vermeindliche „Privileg“ der Umsatzsteuerbefreitung würde für uns ab 1. Januar 2013 bedeuten:
*) Für die von uns eingekauften Vorleistungen (Hotelmiete, Werbungs- und Materialkosten, Anzeigenschaltungen, Technikeinkauf) geht der Vorsteuerabzug verloren. Wir werden damit dem Endverbraucher gleichgestellt und bezahlen als Unternehmen Umsatzsteuer. Dies mag u.U. sogar verfassungsrechtlich bedenklich sein.
*) Dieser Verlust des Vorsteuerabzugs würde bei uns existenzbedrohende Mehrbelastungen von ca. 100.000 EUR pro Jahr bedeuten.
*) Die am Ende plötzlich um 19% gestiegenen Einkaufskosten würden wir nun auf unsere Schulungspreise aufschlagen müssen, was ca. 10% Preissteigerung zur Folge hätte.
Der Gesetzgeber verteuert also Schulungsmaßnahmen und sorgt so dafür, dass es Arbeitnehmern zunehmend schwieriger wird, Bildungsnaßnahmen vom Arbeitgeber bewilligt zu bekommen.
Besser wäre es unserer Ansicht nach, in §4 Nr. 21 UStG eine Regelung zu schaffen, nach der ein Bildungsträger
*) freiwillig („kann“-Regelung)
*) ggf. auf Antrag
die Umsatzsteuerprivilegierung für seine Schulungsmaßnahmen in Anspruch
nehmen kann, je nachdem, wie sein Kundenkreis aufgebaut ist.
Welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang und auf welche Lösung dieser Probleme werden Sie im Ausschuß hinarbeiten?
Sehr geehrter Herr Heinlein,
vielen Dank für Ihre Frage zum Kabinettsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013, die Sie mir vor einiger Zeit schon einmal per „gelber Post“ gestellt hatten. Angesichts der Tatsache, dass die Koalitionsfraktionen bislang keine Änderung der von Ihnen beanstandeten Regelungen vorgenommen haben, verweise ich Sie auf die in meinem letzten Schreiben zugesagte kritische Prüfung des Entwurfs im Rahmen der parlamentarischen Beratungen. Für die Bewertung möglicherweise unbeabsichtigter Folgewirkungen der geplanten Umsatzsteuerbefreiung in der Anhörung im Finanzausschuss am 26. September geben Ihre Erläuterungen hilfreiche Hinweise.
Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding