Frage an Lothar Binding von Edeltraud D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binding,
Die Frage von Herrn A., "da Sie am 29.06.2012 dem ESM zugestimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie mir folgende Verständnisfragen beantworten:
1. Was bildet Ihrer Meinung nach den Unterschied in den Beweggründen zwischen Ihrer Zustimmung zum ESM, und der Zustimmung der Abgeordneten im Reichstag am 24 März 1933 zum Ermächtigungsgesetz ?"
haben Sie wie folgt beantwortet: " in Ihrer ersten Frage - will man sie nicht einfach als Unverschämtheit oder mit historischer Uniformiertheit abtun - sind die jeweiligen "Beweggründe" inkommensurabel und Ihre Frage zielt damit in einen leeren Anwendungsbereich."
Können Sie beantworten: "Ob die Formulierung des ESM gleiche Folgemöglichkeiten anbieten anbieten, als die Formulierungen des Ermächtigungsgesetzes? " und warum die Abgeordneten im Reichstag am 24. März 1933 für die Bürgen Deutschlands ein Gesetz mit solch unverschämten Folgen abgestimmt haben?
Sehr verehrte Frau Dietert,
zu Ihrer Frage nach den „Folgemöglichkeiten“ des ESM lesen Sie bitte meine Antwort auf die Frage von Herrn Altenhöfer nochmals sorgfältig. Sie finden auf der Homepage des Bundestags, in Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung, in Unterrichtsmaterialien und seriösen Büchern und Zeitschriften umfassende Informationen zu den Umständen des Ermächtigungsgesetzes.
Eine erneute Reflexion bekannter Sachverhalte und Bewertungen, die nichts Neues zu unserem Geschichtsverständnis beitragen kann, scheint mir mit Blick auf den ausgezeichneten Forschungs- und Dokumentationsstand bei der Aufarbeitung der Geschichte des Dritten Reichs verzichtbar.
Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding