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Lothar Binding
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Frage von Carl S. •

Frage an Lothar Binding von Carl S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Binding

Aufgrund welcher Überlegungen unterstützt die SPD-Fraktion zusammen mit den anderen grossen Fraktionen ( FDP u. CDU/CSU) die geplanten Regelungen zum Rederecht für das Parlamentspräsidium?
Welche Einstellung vertreten sie als Politprofi zum Vortragsrecht von Minderheitenmeinungen im Parlament?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwiderowitz,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich mit Ihren Bedenken über die Berichterstattung zum Rederecht im Deutschen Bundestag an mich wenden. Leider, eigentlich glücklicherweise, haben sich viele Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, einige mit kopierter Massenpost, aber viele mit sehr individuellen und um die Demokratie besorgten Schreiben. Aufgrund dieser Vielzahl antworte ich hier mit einer Erläuterung, die ich in meinen Antwortschreiben teilweise wortgleich mehrfach verwende. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Nach meiner Beobachtung hat sich das bisherige, über mehrere Legislaturperioden entwickelte Verfahren der Sitzungsleitung durch den Parlamentspräsident bewährt. Daher sehe ich keine Notwendigkeit für eine Neuregelung der Rederechte des einzelnen Abgeordneten.

Die Interpretation der Freiheitsgrade, die uns die Geschäftsordnung des Bundestags einräumt, wurde nach meiner Auffassung in der Vergangenheit sowohl von den Abgeordneten selbst, als auch von der Fraktionsführung und der Sitzungsleitung im Grundsatz mehr oder weniger reibungslos geleistet – und wo Reibung auftritt, ist das kein Schaden für eine lebendige Demokratie, in der wir abweichende Meinungen, Streit, ein Ausscheren aus der „Fraktionsfamilie“ aushalten können sollten.

Vorbemerkung: wer weiß was?
Inzwischen scheint ja die Initiative, auf die Sie sich beziehen, im parlamentarischen Verfahren angehalten worden zu sein. Ich schreibe „scheint“, weil ich nicht weiß, wer dort mit wem woran gearbeitet hat. Als Sie mir schrieben, wusste ich nicht mehr davon, als in der Presse stand, die Quellen der Presse blieben im Dunkeln – wussten oder wissen Sie mehr? Das Thema ist bis heute weder in meiner Fraktion noch im Parlament behandelt worden. Vielleicht war es die Initiative Einzelner, aus der einige Journalisten „die SPD“ oder „die SPD- Fraktion“ gemacht haben. Oft schwingt in der veröffentlichten Meinung ein wenig Sippenhaft mit. Jedenfalls möchte ich Sie bitten, Ihre Informationsquellen zu prüfen.

In der Berichterstattung ist auch ein wichtiger Aspekt der vorgeschlagenen Neuregelung des Rederechts leider nur ungenau dargestellt oder ganz ausgelassen worden; wollte ich etwas offensiver formulieren, würde ich wohl von einer systematischen Unterdrückung wichtiger Informationen sprechen. Worum es geht: Viele Zeitungen haben in ihren Berichten das Rederecht einzelner Abgeordneter unter den vermeintlichen Genehmigungsvorbehalt ihrer Fraktion gestellt; nach dieser Darstellung würde also die Fraktionsführung darüber entscheiden, ob die Abgeordnete von ihrem Recht Gebrauch machen kann. Tatsächlich spricht der Entwurf zur Neuregelung allerdings davon, dass sich der Abgeordnete mit seiner Fraktion „ins Benehmen setzt“, also der Fraktion seinen Redewunsch mitteilt – und fertig. Dies ist erforderlich, um die Dauer von Plenardebatten abschätzen und den parlamentarischen Tagesablauf planen zu können. Es geht bei dieser Art der Kooperation zwischen Abgeordneten und Fraktion also nicht um ein „Vetorecht“ der Gruppe oder eine Disziplinierung des Einzelnen, sondern um ein notwendiges Instrument der Organisation bzw. Zeitplanung des Parlamentsalltags – ein erheblicher, qualitativer Unterschied, der in der Berichterstattung leider nicht ausreichend gewürdigt wurde. Nervosität ist verständlich. Die Ausgangslage.

Wir reden hier aktuell über einen Vorgang als Folge des Demokratieverständnisses von CDU/CSU und FDP – die Probleme mit einzelnen Abgeordneten haben, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung in der Krisenbewältigung sehr sprunghaft ist und in unterkomplexen Lösungen stecken bleibt. Das spüren natürlich einige Kolleginnen und Kollegen in CDU/CSU und FDP auch und werden nervös, rebellieren.

Rederecht und Redezeit in der täglichen Praxis.
Zunächst möchte ich Ihnen kurz die alltägliche Praxis erläutern, wie mit dem Rederecht bzw. der Redezeit im Plenum des Bundestages verfahren wird. Der Ältestenrat legt zunächst fest, wie lange eine Debatte zu einem Tagesordnungspunkt dauern soll. Wichtige Themen erhalten vielleicht drei Stunden, weniger wichtige zwei, eine oder eine halbe Stunde. Die Redezeit für die einzelnen Fraktionen liegt damit automatisch fest, denn sie richtet sich nach den prozentualen Anteilen der Fraktionen im Parlament. So erhält die SPD Fraktion z.B. 14 Minuten pro Debattenstunde.

In einem informellen Verfahren wird zunächst geklärt, ob z.B. der Fraktionsvorsitzende sprechen möchte – und bei wichtigen Themen wollen natürlich alle, dass er redet. Nehmen wir an, in diesem Fall will er nicht reden, also müssen Redner bzw. Rednerinnen für 14 Minuten festgelegt werden.

Sie wissen sicher, dass die Ausschüsse des Bundestages mittwochs tagen. In den Ausschüssen melden sich im Regelfall zunächst die so genannten Berichterstatter, weil sie für bestimmte Fachthemen besonders qualifiziert und vorbereitet sind. Ich bin z.B. regelmäßig zuständig, wenn es um Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern geht oder auch um Unternehmensteuer. Natürlich können sich jederzeit auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen zu Wort melden. Wie im Ausschuss abgestimmt wird, wird dienstags abgestimmt – und zwar in der eigenen Arbeitsgruppe. Jeder Ausschuss besteht aus fünf Arbeitsgruppen, nämlich die jeweiligen Mitglieder aus einer Fraktion, die sich im Fachgebiet des Ausschusses gut auskennen. In diesen Arbeitsgruppen am Dienstag wird also festgelegt, wer Berichterstatter des einzelnen Tagesordnungspunktes ist, wer den Hauptbeitrag im Ausschuss leistet – und wer Donnerstag oder Freitag im Plenum des Bundestages spricht. Von den 14 Minuten wird der Berichterstatter den größten Teil benötigen, vielleicht 9 Minuten, und dann bleiben noch 5 Minuten für einen zweiten Redner. Vielleicht gibt es auch Gründe für drei Redner mit z.B. 6 Minuten für den ersten Redner und jeweils 4 Minuten für die beiden folgenden Rednerinnen. Das entscheidet die jeweils zuständige Arbeitsgruppe, in meinem Fall etwa die AG Finanzen.

Bei der Erstellung der Redelisten durch die jeweiligen Parlamentarischen Geschäftsführer werden die Redner und Rednerinnen für die gesamte Tagesordnung des Plenums zusammengestellt und der gesamten Fraktion mitgeteilt.
Anschließend werden diese Listen an den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter weitergegeben, die dann im Verlauf der Sitzung die jeweiligen Rednerinnen und Redner aufrufen. Diese Regelungen beruhen auf dem Grundsatz, dass jede Fraktion so viel Redezeit erhält, wie ihrem Anteil am Parlament bei der vergangenen Wahl entspricht. Dabei bleibt es auch dann, wenn eine Fraktion so schlecht arbeitet, dass sie in Umfragen nur noch einen Bruchteil der Wählerstimmen im Vergleich zur letzten Wahl zugesprochen bekommt. Es gilt jeweils das jüngste Wahlergebnis.

Trotzdem kann und wird dieser Grundsatz regelmäßig, aber in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung, verletzt, denn einzelne Mitglieder des Parlaments haben mehrere Möglichkeiten außerhalb der Fraktionsredezeit zu sprechen:
Neben der normalen Redezeit am Rednerpult können alle Abgeordneten zusätzlich auf unterschiedliche Weise zu Wort kommen:

1. Jeder Abgeordnete kann nach einer Abstimmung „eine mündliche Erklärung“ abgeben, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf.
2. Jeder Abgeordnete kann eine schriftliche „Erklärung nach §31 abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist.“ (gemeint ist: §31 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bundestages).
3. Während einer Rede kann jedes Mitglied des Bundestages spontan um eine Zwischenfrage bitten; dies muss aber vom jeweiligen Redner gestattet werden. Wird die Zwischenfrage erlaubt, wird die Zeit zur Beantwortung nicht auf die reguläre Redezeit des Redners angerechnet.
4. Während der Debatte, kann jeder und jede Abgeordnete eine Kurzintervention beantragen, um seine oder ihre Position darzustellen.

Im Regelfall kann also jeder seine persönliche Meinung, auch abweichend von der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion, äußern.

Den Ablauf der Sitzung steuert das Parlamentspräsidium; es achtet auch darauf, manchmal durch ein „Jetzt ist es aber gut“- Augenzwinkern, dass sich Anzahl und Dauer der Redebeiträge außerhalb der Fraktionszeiten in Grenzen halten. Das funktioniert sehr gut.

Was war passiert?
Bei einer speziellen Abstimmung haben zwei Kollegen, einer von der CDU, einer von der FDP, eine gesonderte Redezeit beantragt – außerhalb der Fraktionszeit und außerhalb der geschilderten anderen Möglichkeiten. Der Parlamentspräsident hat diesen Wünschen ohne viel Aufhebens entsprochen, die beiden Kollegen durften sprechen. Das muss ein Parlament aushalten. Ob der Parlamentspräsident ebenso gehandelt hätte, wenn z.B. ich noch eine Extra-Redezeit beantragt hätte, bleibt unklar – ich vermute, er hätte das mit Hinweis auf die Zeit… nicht zugelassen, das wäre eine Ungleichbehandlung.

Einige halten es jedoch für problematisch, wenn man solche Extra-Redebeiträge erlaubt. Und weil Sie mit Ihrem Schreiben andeuten, der Parlamentarismus oder die Demokratie sei gefährdet, wenn man solche Redebeiträge nicht zulässt, möchte ich Ihnen etwas ausführlicher und abwägender antworten.

Mit der Extra-Redezeit erschleicht sich der betreffende Abgeordnete ja Redezeit, die weit über den den Fraktionen zustehenden Anteil hinausgeht. Die Kollegen mit der Extra-Redezeit im Parlament haben damit gewissermaßen kurzfristig das Wahlergebnis ihrer Fraktionen, hier also von CDU und FDP um einige Prozente verbessert – aus „Sicht der Redezeit“, eine Wahlfälschung.

Mit der zusätzlichen Beobachtung, dass einzelne Kollegen – Typus Oberlehrer, der alles und noch ein wenig mehr weiß – fehlende Redezeitregeln in den Ausschüssen unanständig penetrant für ihre Zwecke ausnutzen, wird der Wunsch, den Anfängen solcher Auswüchse im Parlament zu wehren, verständlich, jedenfalls erklärbar.
Es ist in diesem Zusammenhang auch kritisch zu hinterfragen, dass die Sitzungsleitung unter Bundestagspräsident Lammert ein Sonderrederecht vor allem solchen Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen eingeräumt hat, die eine abweichende Meinung gegenüber ihrer Fraktion vertreten haben. Ein Sonderrecht für Einzelne kommt ja einem Maulkorb gegenüber allen anderen gleich – ein Aspekt, der in vielen Medien vollständig unterdrückt wurde, oder konnten Sie das lesen?

Diese Praxis darf nach meinem Verständnis für den Umgang mit dem Sonderrederecht einzelner Abgeordneter allerdings nicht beispielhaft werden: Das Recht, meinen Standpunkt in exponierter Art und Weise deutlich machen zu können, darf nicht davon abhängig sein wie ich votiere oder ob ich von der Mehrheitsmeinung abweiche. Dies könnte man ja so verstehen, dass ein Abgeordneter dieses Recht nicht in Anspruch nehmen darf, wenn seine Position Schnittmengen mit seiner Fraktion aufweist. Mit diesem Verständnis könnte sich in der Praxis schnell eine Benachteiligung für den Abgeordneten, der die Fraktionslinie vertritt, bzw. eine Bevorteilung des „Abweichlers“ hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer identischen Rechte ergeben.

Die mir bekannten Vorschläge zur Neuregelung des Rederechts nehmen hier eine Klarstellung vor, der zufolge das Sonderrederecht jedem Abgeordneten zusteht, unabhängig davon, ob er in die gleiche Richtung wie seine Fraktion argumentiert oder eine abweichende Haltung vertritt. Ich erkenne in den vorgeschlagenen Entwürfen also eine Stärkung der Rechte des einzelnen Abgeordneten, keine Beschränkung. Eine Stärkung der Demokratie.

Mit Blick darauf, dass oft wichtige Redebeiträge nur an der Oberfläche bleiben können, weil die vier oder fünf Minuten Redezeit, nicht ausreichen, um inhaltlich in die Tiefe zu gehen, ist zu verstehen, dass oft um wenige Minuten gefeilscht wird. Und dann ist es natürlich ärgerlich, wenn plötzlich eine andere Fraktion ihre Redezeit einfach so verlängern kann.

So erklärt sich das Bestreben, bei formal-juristischer Betrachtungsweise, diese „Extrawürste“ künftig höher zu hängen. Ich stelle natürlich die Frage, warum solche Redner nicht innerhalb der Redezeit der jeweiligen Fraktion sprechen. Die Antwort ist einfach: die eigene Fraktion möchte keine Redner zu Wort kommen lassen, die eine andere Meinung als die Mehrheitsmeinung der Fraktion vertreten. Das ist zwar weder christlich und schon überhaupt nicht liberal, aber das ist gängige Praxis. Wenn aber solche Kollegen, die in der eigenen Fraktion keine Redezeit erhalten, auf Kosten aller anderen im Parlament, insbesondere auch auf Kosten der anderen Fraktionen, Redezeit in Anspruch nehmen (wollen), kommt Ärger auf. Denn jeder Redner, jede Rednerin wird im Sekundentakt daran erinnert, wenn die eigene Redezeit abgelaufen ist… die Rede nun eilig zu beenden.

Trotzdem bin ich dafür die Geschäftsordnung nicht zu ändern. Natürlich bricht der Parlamentsbetrieb zusammen, wenn entlang dieser Geschäftsordnungslücke alle Kolleginnen und Kollegen Extra-Redezeit beanspruchen würden. Bisher waren solche Sonderfälle die absolute Ausnahme. Das ist auch klar, denn eigentlich werden solche Fälle schon in der Arbeitsgruppe bei der Redezeitverteilung einvernehmlich gelöst. Außerdem liegt es in der geschickten Sitzungsleitung des Präsidiums, den Plenumsverlauf angemessen zu steuern und Auswüchse zu verhindern. Für mich eine Ermessensfrage, der ich mich erst annehmen möchte, wenn das Präsidium beginnt unangemessene Entscheidungen zu treffen.

Es gibt auch noch eine andere Sichtweise: Zwar bekommt eine Fraktion durch solche Extra-Redner formal mehr Redezeit als ihr zusteht – aber darüber freut sie sich nicht. Im Gegenteil: weil solche Redner gegen die Mehrheit der eigenen Fraktion sprechen, stellt sich die zusätzliche Redezeit als Schaden für die eigene Fraktion dar. Und wenn dann noch die anderen Fraktionen süffisant auf die trickreich erschlichene Zusatzredezeit verweisen…

Ich habe inzwischen gehört, dass die in den Medien diskutierten Änderungen eine Kürzung dieser zusätzlichen Redezeit von 5 auf 3 Minuten vorsehen und die vorherige Zustimmung der jeweiligen Fraktion erforderlich machen.

Sowohl der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann als auch die Generalsekretärin der SPD Andrea Nahles betonen ausdrücklich, dass sie der SPD Fraktion empfehlen, diese Änderungen nicht mitzutragen. Mich würde es sehr wundern, wenn die Abstimmung darüber in meiner Fraktion von dieser Empfehlung abweichen würde.

Weder sind die Vorschläge ausgereift, noch hatten die Fraktionen ausreichend Zeit, die Empfehlungen zu diskutieren. Die geplante Abstimmung im Bundestag kann und darf daher nicht in der kommenden Woche durchgeführt werden. Eine lebendige Demokratie und lebhafte Debatten sind aus unserer Sicht deutlich erstrebenswerter als weitere Rituale und bürokratische Beschränkungen, weshalb die SPD weiterhin auch Parlamentariern mit abweichenden Meinungen die Gelegenheit geben möchte, in einer „Extrazeit“ zu sprechen.
Dies ist meiner Meinung nach das Recht jedes Abgeordneten und ein Teil unseres Selbstverständnisses. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Abgeordneten des Bundestages „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38.2 GG). Darauf gehe ich unten noch genauer ein, denn das „Gewissen“ ist eine schillernde Angelegenheit, wird entdeckt und vergessen und hängt ein wenig von der Medienlage ab.

In der leeren Menge: „Fraktionszwang“ und „Abweichler“
Eine Schülerin aus meinem Wahlkreis, genauer: aus Ladenburg, stellte eine wichtige Frage zur Demokratie und ihren praktischen Konsequenzen für das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten. Sie hinterfragt vorsichtig und klug das „Spannungsverhältnis von Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin“. Sie finden diesen Brief und meine Antwort auf meiner Homepage, wenn Sie diesem Link folgen: http://www.abgeordnetenwatch.de/lothar_binding-650-5620--f177367.html .

Hoffentlich konnte Ihre Bedenken angemessen reflektieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding