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Frage von Christian K. •

Frage an Lothar Binding von Christian K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binding,

als Vertreter meines Wahlkreises wende ich mich mit folgender Frage an Sie:

Noch vor ca. einem Vierteljahr berichteten die Medien von einem Einnahmen-Überschuss in Milliardenhöhe bei den gesetzlichen Krankenkassen. Jetzt, wenige Monate danach, ist auf einmal von Beitragserhöhungen bzw. Sonderbeiträgen die Rede.

Wie ist das zu erklären?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Klapp

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Sehr geehrter Herr Christian Klapp,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht: „Die Medien“ berichten, „die Ärzte“ echauffieren sich, „die Politik“ hofft, „die Krankenkassen“ befürchten, der Schätzerkreis schätzt, der Minister eruiert, die Regierungskoalition verabredet und reguliert… Selten wird genau gefragt, wer was aus welchem Grund und auf welcher Datengrundlage behauptet. Oft hören wir Einzelmeinungen, die medial so verstärkt werden, dass wir sie für fundierte Informationen und kollektiv anerkannte Erkenntnisse halten. Die Spekulationen dominieren das Denken, denn die veröffentlichte Meinung ist oft von Konjunktiven, Hoffnungen und Befürchtungen durchdrungen. Nur gelegentlich werden harte Fakten in diesem Wust versteckt. So etwa die Planung der CDU/FDP/CSU Regierungskoalition, künftig die Krankenkassenbeiträge für Arbeitgeber bzw. Unternehmen konstant und die Beiträge der Arbeitnehmer steigen zu lassen.

Hinsichtlich Ihrer Frage ist es sinnvoll, zunächst zwischen dem Gesundheitsfonds, der summarischen Betrachtung aller gesetzlichen Kassen und einer einzelnen Kasse zu unterscheiden. Erst in dieser Differenzierung und gestützt auf Fakten lassen sich die Begriffe Einnahmen-Überschuss bzw. Beitragserhöhungen oder Sonderbeiträgen reflektieren. Ein Sonderbeitrag einer Kasse kann notwendig werden, wenn sie z.B. schlecht wirtschaftet. Ein Überschuss im Fonds ist denkbar, wenn die Arbeitslosigkeit stärker sinkt als zu dem Zeitpunkt, in dem die Beiträge festgesetzt wurden, abzusehen war. Steigt die Arbeitslosigkeit, sinkt also die Lohnsumme, können Beitragsanhebungen notwendig werden. Natürlich sind auch andere Parameter von Bedeutung, aber ich wollte diese Wirkungszusammenhänge nur exemplarisch andeuten.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2007 wurde beschlossen, den Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Der Fonds ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, er existiert also kürzer als ein Jahr, sodass bisher auf nur wenige Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.

Mit der Reform wurde erstmalig ein allgemeiner Beitragssatz für den Beitrag zur Krankenversicherung festgelegt, er beträgt seit dem 1. Juli 2009 14,9 Prozent, wobei der Gesundheitsfonds von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, sowie aus Steuermitteln gespeist wird, sodass es wesentlich vom Regierungshandeln abhängt, welche Leistungen des Gesundheitssystems für die Patientinnen und Patienten bereit gestellt werden und wie sich die Beiträge entwickeln.

Mit Blick auf die Überlegungen und Planungen von CDU/CSU/FDP, das solidarische Gesundheitssystem zu zerstören, befürchte ich das Schlimmste, denn dort wird auf Kopfpauschale und Privatisierung gesetzt.

In der Hoffnung, Ihre allgemeine Frage nicht zu allgemein beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding