Frage an Lothar Binding von Michael M. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Bindung,
wir wir ja nun alle wissen, wurde der ZDF-Chefredakteur Brender auf Betreiben des "Politikers" Koch aus seinem Amt gejagt.
Soweit ich weiß, wollen nun die Abgeordneten der Linken vom Verfassungsgericht klären lassen, wie weit der Einfluss der Parteien beim ZDF reichen darf.
Wie stehen Sie selbst zu diesem ungeheuren Vorgang und unterstützen Sie einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht?
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Frage zu der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates, den Vertrag des Chefredakteurs Nikolaus Brender gegen den Vorschlag des Intendanten nicht zu verlängern.
Die Schwerpunkte meiner parlamentarischen Arbeit liegen in der Finanz- und Haushaltspolitik; ich stütze mich daher bei meiner Antwort auch auf Informationen der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion und den fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die dieses Thema in der Ausschussarbeit und in Abstimmung mit den Bundesländern seit längerer Zeit aufmerksam und kenntnisreich begleiten. Hoffentlich können Sie für diese Art der Aufgabenteilung Verständnis aufbringen, die sich innerhalb unserer Fraktion angesichts der Komplexität und Vielfalt der Arbeitsbereiche bewährt hat.
Die SPD hatte den Vorschlag für die erneute Berufung von Nikolaus Brender unabhängig von dessen politischer Zuordnung unterstützt und eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrats appelliert, sich nicht für eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell ist die Unionsseite mehrheitlich leider nicht gefolgt. Ich befürchte, dass der parteipolitisch motivierte Widerstand der unionsorientierten Seite des Verwaltungsrates unter Führung von Roland Koch dem unabhängigen Journalismus und der Rundfunkfreiheit schweren Schaden zufügt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates kritisiert und darauf hingewiesen, dass damit in dieser Angelegenheit ein parteipolitisch motiviertes Agieren der Unionsvertreter zum Ausdruck gekommen ist, das die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Garantie der Staatsferne grundsätzlich infrage stellt. Der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates, Ministerpräsident Kurt Beck, hat deutlich gemacht, dass in der Sitzung kein stichhaltiges Argument vorgetragen worden sei, das dem qualifizierten Vorschlag des Intendanten entgegengestanden hätte.
Dieses Vorgehen der Union beschädigt nicht nur das ZDF, sondern bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in eine schwierige Lage. Die SPD in Bund und in den Ländern hat von Anfang an deutlich gemacht, dass wir mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF über die Konsequenzen dieses Vorgangs sorgfältig beraten werden. Dabei kommen aus Sicht der SPD sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht. Mit ihrer Initiative vom 4. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Diese Vorschläge werden von der SPD unterstützt und in den Medien sowie seitens zahlreicher Staats- und Verfassungsrechtler begrüßt.
Nach weitgehend übereinstimmender Meinung von Medienvertretern und Journalistenverbänden sowie unter Staatsrechtlern leidet der derzeitige ZDF-Staatsvertrag unter schwerwiegenden Mängeln, die das sachlich nicht begründete Vorgehen der Union in Sachen Brender erst möglich gemacht haben. Ziel muss es sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung des Fernsehrates sowie des Verwaltungsrates die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beide Gesichtspunkte werden durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen aufgegriffen.
Vom Verfahren her ist es - nicht zuletzt auch mit Blick auf das ZDF und die dort tätigen Journalistinnen und Journalisten - richtig, zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Wenn dies alle Länder mittragen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel und zu Rechtssicherheit führen, als ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch erst noch umgesetzt werden muss.
Ministerpräsident Kurt Beck wird die Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag nun in die Rundfunkkommission der Länder einbringen und auf die Tagesordnung der Sitzung am 15. Februar 2010 setzen. Dieser Vorstoß ist die beste und schnellste politische Initiative zur gebotenen Veränderung des Staatsvertrags. Der Vertrag kann bei konstruktiven Verhandlungen auf diesem Weg bereits im nächsten Jahr geändert werden.
Um den politischen Veränderungswillen der SPD zu unterstreichen und für den Fall, dass die politische Initiative von Kurt Beck auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar von der CDU zurückgewiesen wird, werden Vorarbeiten für ein Normenkontrollverfahren bereits jetzt eingeleitet. Sollte sich die Union also einer substanziellen Änderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen, plant die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative zu ergreifen, um den ZDF-Staatsvertrag im Wege der abstrakten Normenkontrolle auf seine Vereinbarkeit mit Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Ziel aller Beteiligten muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich nicht begründete Entscheidung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des ZDF-Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des ZDF auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen. Ein gutes Ziel - und doch dürfen wir auch nicht aus den Augen verlieren, dass der Einfluss bestimmter Politiker eben auch von Wahlergebnissen abhängt. Und wer nicht zur Wahl geht oder jemand wie Koch wählt, braucht sich anschließend nicht zu wundern. Im Zweifelsfall hilft es dann auch nichts mehr ein Gericht anzurufen…
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Einschätzung weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß,
Lothar Binding