Frage an Lisa Süß von Christine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,
ich unterrichte an einer beruflichen Frankfurter Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam (in gleichen Veranstaltungen - gleiches Examen) mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit. Auch wird in der Dienstordnung keine Differenzierung gemacht, lediglich die „rechtlichen Voraussetzungen“ werden immer angeführt. Der Meisterbrief und langjährige ausgeübte berufliche Qualifikationen, sowie der Erwerb von u.a. Sozial-, Medien-, und Personalkompetenzen sind gleichwertig zu betrachten. Das Wissen (theoretisch und praktisch) von Arbeitsprozessen und Geschäftsprozessen werden insbesondere in beruflichen Schulen benötigt.
Oder werden Landtagsabgeordnete mit akademischen Titel anders als Landtagsabgeordnete ohne akademischen Titel besoldet ? Bei uns Fl.a.t. erfolgt in dieser Frage jedoch ein Ungleichbehandlung.
Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?
Unterstützen Sie die Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg, sowie die Einführung einer Laufbahn-Verordnung!
Mit freundlichen Grüßen
Christine Nagel
Sehr geehrte Frau Nagel,
vielen Dank für Ihre Frage.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden es prinzipiell sehr wichtig, dass voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen unterrichten. Fachlehrerinnen und Fachlehrer stellen jedoch eine wichtige Bereicherung an beruflichen Schulen dar, denn sie können zusätzliche Aspekte in den Unterricht einbringen.
Wir halten aufgrund der unterschiedlichen Ausbildung eine unterschiedliche Bezahlung zu Beginn der Tätigkeit an der beruflichen Schule für durchaus begründbar. Allerdings relativiert sich unserer Auffassung nach mit zunehmender Dauer der Tätigkeit an der Schule und der somit gestiegenen Erfahrung in der Lehrtätigkeit dieser Unterschied in der Ausbildung. Daher sollte es aus unserer Sicht dann auch Möglichkeiten zur Gehaltsanpassung geben.
Ich wünsche Ihnen für Ihre wichtige Arbeit weiterhin alles Gute!
Freundliche Grüße,
Lisa Süß