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Lisa Paus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fabiola W. •

Frage an Lisa Paus von Fabiola W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Paus,

die derzeitige Lage im Amazonasgebiet bereitet mir Sorge. Schon vor 10 Jahren war das ein Thema, dass die Lunge der Welt mit aller Kraft gewahrt werden soll.

Ich möchte Sie fragen, ob es bereits Initiativen und Möglichkeiten in Ihrem Wahlkreis gibt sich dennoch von Berlin aus zu engagieren/zu beteiligen und das zum Thema zu machen?

Es betrifft uns schlussendlich auch hier in Deutschland.
Vielen Dank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse und vor allem Engagement für den Amazonas.

Als ich vor drei Jahren für den Finanzauschuss Projekte des Amazonasfonds in Brasilien begutachtete, hatte ich bereits schlimmste Ahnungen was im Fall eines Regierungswechsel nach rechts passieren würde. Leider übertrifft die Realität jetzt noch meine Befürchtungen.

Die Bilder aus dem Amazonas sind schockierend und schrecklich, aber wir können etwas tun: Gemeinsam müssen wir die Bundesregierung auffordern, das Mercosur-Abkommen zu stoppen, damit nicht noch größere Teile der grünen Lunge der Welt zerstört werden. Unter nachfolgendem Link können Sie den Appell von Bündnis 90/ Die Grünen unterzeichnen: www.gruene.de/amazonas

Von der Bezirksebene ist der direkte Einfluss auf die Situation im Amazons leider sehr gering, aber natürlich ist es uns auch im Wahlkreis ein großer Anliegen und für den Klimaschutz einzusetzen.
Am 22.8. hat daher die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf den Beschluss zur Feststellung des Klimanotstands im Bezirk gefasst:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Klimanotstand festzustellen und über den Rat der Bürgermeister*innen die anderen Bezirke und den Senat von Berlin aufzufordern ebenfalls den Klimanotstand festzustellen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen für das Land Berlin, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellst möglich einzuleiten:

A) Bezirkliches Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach §9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§3 abs.1 EWG Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst, dass vom Bezirksamt unverzüglich zu beauftragen ist. Zur Koordinierung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist, wie in vielen anderen Bezirken bereits erfolgt (vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 18/19978), schnellstmöglich ein*e Klimaschutzmanager*in beim Bezirksamt einzustellen. Für die (Ko)Finanzierung der hier beschriebenen Aufgaben sind im Bezirkshaushalt 2020/21 entsprechende Mittel einzustellen.

B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten
Für alle Neubauten sollte zukünftig eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle Neubauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen.
Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.

C) Mobilität im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Das Bezirksamt soll bis 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen Verbrennungsmotoren einsetzen.
Der Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden.

D) Energiemanagement für städtische Gebäude
Bis Ende 2019 ist der BVV gem. §9 Abs.1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen Gebäuden vorzulegen, aus der

a) der aktuelle Energiebedarf,
b) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb bis 2030,
c) der Sanierungsstart,
d) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen,
e) die abgeschätzten Klimaentlastungen und
f) durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können.
Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen durch eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen. Erforderliche Mittel sind im Bezirkshaushalt 2020/21 einzustellen.

E) Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen – angegeben in Tonnen CO2 insgesamt oder pro Jahr - der jeweilige Beschluss verbunden ist und diese Bewertung in nachprüfbarer Form schriftlich niederdarzulegen. Dabei sind insbesondere auch sogenannte „graue Energien“, also fossile Energie- und Rohstoffverbräuche und damit verbundene Klimabelastungen zum Beispiel in Baustoffen, Vorprodukten oder Produkten sowie deren Verarbeitung und spätere Entsorgung zu berücksichtigen. Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen muss Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.

F) Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen.

G) Informationspflichten
Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Internetseite und ggf. über Informationsblätter über die Ausrufung des Klimanotstandes und dann regelmäßig über die darauffolgenden Maßnahmen des Bezirks.

H) Nachweise und zusätzliche Aktivitäten
Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen.

Ich hoffe, ich konnte hiermit Ihre Frage umfassend beantworten.

Mit herzlichen Grüßen
Lisa Paus

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