Frage an Lisa Paus von Gabriele R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Paus,
das geplante Verkehrsgesetz zugunsten des Fahrradverkehrs finde ich richtig. Ist dabei auch geplant, alle Ausnahmeregelungen, die nur Radfahrer betreffen - übrigens, nicht der Radfahrer ist das schwächste Verkehrsmitglied, sondern der Fußgänger - zurückzunehmen, sodass alle (!) Verkehrsteilnehmer wieder gerechterweise denselben Verkehrsregeln unterliegen? Siehe Einbahnstraße, Promillegrenze usw. usw.. Ein Radfahrer hat geringe Ausmaße, ist schnell und wendig, was leider häufig zu bewusstem Fehlverhalten führt. Dies müsste genauso geahndet werden wie das Fehlverhalten aller anderen Verkehrsteilnehmer, wenn wir zu einem umsichtigen, rücksichtsvollen Verkehrsmiteinander kommen wollen.
Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Rosche
Sehr geehrte Frau Grosche,
Sie sprechen in Ihrem Schreiben ein sehr wichtiges Thema an. Die meisten Wege werden in Berlin zu Fuß zurückgelegt - fast ein Drittel aller Wege in Berlin. Kein anderes Verkehrsmittel kommt auf einen so hohen Anteil am innerstädtischen Verkehr.
Und es gibt gute Gründe dafür: Zu Fuß gehen verursacht keinen Lärm und keine Schadstoffe, verbraucht wenig Ressourcen und benötigt wenig Raum. Wenn Autofahrten durch Fußwege ersetzt werden, verbessern sich die Lebensbedingungen für alle und die Umwelt wird entlastet. Außerdem ist zu Fuß gehen gesund und hält fit bis ins hohe Alter.
Damit aber gerade auch ältere Menschen oder Kinder zu Fuß gehen können, müssen sie sich sicher fühlen können. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Ob sich diese erzwingen lässt, indem man die Promillegrenze absenkt oder Fahrradfahrer*innen verbietet, in Einbahnstraßen zu fahren, bezweifle ich allerdings.
Ansatz des Mobilitätsgesetzes ist es, allen ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen, damit sie sicher und ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer*innen durch die Stadt gelangen. Der im Rahmen des Mobilitätsgesetzes beschlossene Ausbau der Fahrradwege und die Errichtung von Radschnellverbindungen wird die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmenden erhöhen und auch die Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden verringern, da es für Radfahrende unter diesen Bedingungen keinen Anlass geben wird auf den Gehweg auszuweichen.
Aber auch darüber hinaus muss viel getan werden, um Zufußgehen attraktiver zu machen. Mit gesicherten Überwegen in kurzen Abständen, mit Zebrastreifen, Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen wollen wir Grüne dafür sorgen, dass dies möglich wird. Ein weiterer Abschnitt des Mobilitätsgesetzes zum Thema Fußverkehr ist deshalb in Planung. Falls Sie dazu noch Rückfragen haben, empfehle ich Ihnen, sich an meinen Berliner Kollegen Stefan Gelbhaar zu wenden, der sich als Sprecher für städtische Mobilität und Radverkehr sehr gut mit dem Thema auskennt.
Herzliche Grüße
Ihre
Lisa Paus