Recht auf kostenlose digitale Bildung - Wie ist ihre Meinung dazu?
Schülerinnen und Schülern sollten das Recht haben, dem Unterricht auch rein digital zu folgen, wenn ihre persönlichen Umstände dies erfordern. Chancen für Kinder und Jugendliche, die am Präsenzunterricht z. B. aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können. Ein gutes Beispiel ist die WebIndividualschule Bochum, welche leider zur Zeit massive Probleme wegen den Prüfungen mit der Bildungsministerin hat. Es gibt z.B. viele Kinder (AutismusSpektrumStörung) in meinem Bekanntenkreis, welche es nicht schaffen an eine Schule zu gehen und so die Chance hätten ihren Abschluß zu machen. Es gibt auch eine Privatschule, die es ermöglicht online am Unterricht teilzunehmen und die Klausuren vor Ort zu schreiben. Was aber sehr viel kostet, dies kann sich nicht jeder leisten.
Ein Recht auf kostenlose digitale Bildung ist für die Schüler*innen in NRW notwendig und wichtig. Alle Kinder und Jugendliche haben ein uneingeschränktes Recht auf Bildung, dafür muss die Landesregierung in NRW Sorge tragen! Um dieses Recht einzuräumen, kann es unter besonderen Umständen nötig sein, digitalen Unterricht zu ermöglichen. Die Pandemie hat gezeigt, dass digitaler Unterricht grundsätzlich möglich ist. Dementsprechend sollte diese Option bereitstehen, um Kindern mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Situationen die Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren. Eine solche Maßnahme sollte aber immer mit dem Ziel und der Perspektive der Wiedereingliederung in den Präsenzunterricht eingesetzt werden, denn vor allem der Sozialkontakt zu den Mitschüler*innen und Lehrkräften ist für Kinder und Jugendliche essenziell für die persönliche Entwicklung.