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Lisa Badum
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau ,Badum ,Frage;Warum werden jetzt zum 1.10.2023 die Strompreise ,durch Windkrafträder für Stromkunden der TEAG Thüringer Energie erhöht?

Ich denke die Strompreise sollen durch Windkrafträder ,für Stromkunden ,billiger werden.Wo ist da die Strompreisbremse ,für die Stromkunden/innen?(Wenn laufend zu Gunsten der Stromkonzerne der Strom erhöht wird.Da geht es doch wieder nur um eine gewinnabschopfung der Strom,Gas,Öl,mietkonzerne an den Kunden/innen.Der Brief Stromerhohung zum 1.10.2023 von der TEAG Thüringer Energie ,liegt mir persönlich vor.Ich bitte sie höflich ,zwecks Preiserhöhungen (Energie zum 1.10.2023)zwecks Windkraftenergie mir eine ausführliche Mitteilung zu geben.Meine Vermutung war doch richtig ,das durch Erneubare Energien,Energie,mieten Heizungskosten,Grundnahrungsmittel unbezahlbar werden.Hauptsachlich für Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,rentner/innen.All diese Bürger/innen mit oder ohne Kinder werden ,alle wohnungslos gemacht.Da nutzt auch kein Mietrecht etwas .Da haben Mieter/innen keinerlei Rechte.Da bekommen nur Vermieter/innen Rechte .

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.

ich kann Ihre Frustration über die von Ihrem Stromanbieter angekündigte Preiserhöhung verstehen. Als Politikerin habe ich keine Einblicke in die konkreten Hintergründe dieser Preiserhöhung, die Ihr Stromanbieter als privatwirtschaftliches Unternehmen eigenständig getroffen hat. Inwiefern die Windenergie für die Preiserhöhung ausschlaggebend ist, kann ich Ihnen als Außenstehende daher leider nicht beantworten. Hierfür müssten Sie sich direkt an Ihren Stromversorger wenden.

Erneuerbare Energien, allen voran Wind und Sonne, können Strom zu sehr niedrigen variablen Kosten produzieren. Allerdings reicht die von ihnen erzeugte Strommenge (bisher) noch nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Deshalb müssen trotzdem noch fossile Kraftwerke (wie Gaskraftwerke) zu hohen Kosten Strom einspeisen. Nicht der Erneuerbaren-Ausbau, sondern unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern treibt die Kosten in die Höhe. 

Die Strompreisbremse, die Ende letzten Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, ist nach wie vor in Kraft. Sie gilt augenblicklich bis Ende des Jahres. Die Bundesregierung plant, dass die Entlastung für Stromverbräuche bis einschließlich April 2024 gezahlt wird.

Um ungerechtfertigte Erhöhungen durch Stromanbieter abzuwenden, enthält das Gesetz zur Strompreisbremse eine Missbrauchsklausel. Energieversorger müssen sehr genau begründen, warum sie den Preis auf eine bestimmte Höhe anheben wollen und dies gegenüber dem Bundeskartellamt belegen. Die TEAG begründet die Preiserhöhung mit gestiegenen Beschaffungskosten. Steigende Einkaufspreise für Strom sind auch 2023 ein legitimer Grund, dass ein Stromanbieter seine Preise bis zu einem gewissen Maß erhöht. Im Zweifelsfall kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Im Internet stellen diverse Vergleichsportale die Angebote unterschiedlicher Stromanbieter übersichtlich gegenüber.

Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz muss gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkund*innen getragen. Als Bundesregierung wollen wir die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisieren. Der Wegfall der EEG-Umlage und die Aussetzung der Erhöhung des CO2-Preises tragen ebenfalls zur Entlastung der Verbraucher*innen bei. 

Damit mit diesen Preisspitzen in Zukunft Schluss ist, setzen wir Bündnisgrüne uns für den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien ein. Sie ist der einzige Garant für dauerhaft bezahlbare und sichere Energieversorgung. 

Mit besten Grüßen

Lisa Badum 

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