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Lisa Badum
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Frage von Elfriede R. •

Frage an Lisa Badum von Elfriede R. bezüglich Umwelt

Guten Tag,
https://www.anwalt.org/fridays-for-future-versammlungsfreiheit-versus-schulpflicht/
Auszug
08.04.2019 - Fridays for future – Versammlungsfreiheit versus Schulpflicht ... erläutert Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn.
Sanktionen gegen das Schwänzen wegen Teilnahme am „Fridays for Future“-Protest
Ein Münchener Schuldirektor drohte den Eltern der jugendlichen Fridays-for-future-Demonstranten mit einem hohen Bußgeld.
Bisher gehen die Schulen und die Bundesländer sehr unterschiedlich mit den freitäglichen Schüler-Protesten um. Die einen werten es lediglich als unentschuldigtes Fehlen, andere erlauben die (vereinzelte) Teilnahme. An einer Münchener Schule drohte der Direktor, ein Bußgeld gegen die Eltern der Schulschwänzer zu verhängen.
Sanktionen müssen zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages geeignet sein.
Die entsprechenden Regelungen der Bundesländer sind ursprünglich für Schüler konzipiert, die notorisch Schule schwänzen, weil sie keine Lust haben. Die Teilnehmer an „Fridays for Future“ haben jedoch ein ganz anderes – sehr politisches – Anliegen.
Die Bildungs- und Erziehungsziele der landesrechtlichen Schulgesetze stellen die Erziehung zum mündigen und verantwortungsbewussten Menschen in den Vordergrund. Die Tatsache, dass sich die jugendlichen Demonstranten für den Erhalt unserer Umwelt einsetzen, lässt es zweifelhaft erscheinen, ob solche Sanktionen geeignet sind, um eben jenen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen.

Ist eine Ergänzung der Schulgesetze erforderlich und welche Bedeutung sollte dabei der letzte Satz haben?

Mit freundlichem Gruß
E. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir GRÜNE begrüßen das politische Engagement für den Klimaschutz und unterstützen die streikenden Schülerinnen und Schüler wo wir können. Für Fragen, die das Schulgesetz betreffen, sind allerdings die jeweiligen Landesregierungen zuständig.

Laut unserer Erkenntnis wurden bisher noch keine Schüler*innen abgemahnt. Bisher haben viele Schulen wohlwollend auf das Engagement der Schüler*innen reagiert. Die Rechtslage der Schülerstreiks wird immer wieder diskutiert, vor allem nach der Ankündigung des von Ihnen erwähnten Münchner Gymnasialdirektors.

Im Folgenden schließe ich mich der Einschätzung des Gutachtens "Fridays for future: Verfassungsschranken für Sanktionen bei schulischer Abwesenheit" von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (https://www.sfv.de/pdf/FFFOWiGEkardt.pdf ) an. Dort wird wie folgt argumentiert: Zwar haben Schülerinnen und Schüler eine Schulpflicht, und wenn sie sich an diese vorsätzlich oder fahrlässig nicht halten, ist das als unentschuldigtes Fehlen einzuordnen. Unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit kann dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße geahndet werden. Jedoch muss das unentschuldigte Fehlbleiben in "notorischem Umfang" erfolgen, so dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag gefährdet erscheint. Zudem müssen zuvor mildere Mittel angewendet worden sein. Es ist aber zweifelhaft, ob das Streiken als unentschuldigtes Fehlen eingeordnet werden kann, denn die Pflichten der Schüler*innen kollidieren mit ihren Rechten. Und laut besagtem Gutachten überwiegen letztere, so dass eine Sanktionierung nicht verhältnismäßig erscheint. Denn Schüler*innen haben eine Meinungs- und Versammlungsfreiheit - dies "umso mehr, als die Erziehung zu mündigen Staatsbürger*innen ein elementares Erziehungsziel darstellt". Für "geringfügigen Unterrichtsausfall wurde deshalb die Zulässigkeit des Fernbleibens vom Unterricht auch schon gerichtlich bestätigt".

Für mich bekommen die Streiks der Schüler*innen zusätzliches Gewicht durch ihr Anliegen für den Klimaschutz. Dabei ist klar: würden die Schüler*innen nicht unter der Woche während der Schulzeit demonstrieren, sondern am Samstag, hätten sie niemals diesen phänomenalen Erfolg erzielt. Sie müssen also auf den kontrollierten Regelbruchs des begrenzten Fernbleibens vom Unterricht zurückgreifen, um ihrem Anliegen die notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ähnlich argumentiert auch meine Kollegin Manuela Rottmann: https://www.manuela-rottmann.de/dialog/blog/fridays-for-future-was-kann-mir-passieren-wenn-ich-streike/

Festzuhalten bleibt, dass ein deutlicher Unterschied in der juristischen Bewertung besteht, ob eine Schülerin dem Unterricht aus Faulheit fernbleibt, oder weil sie ein politisches Grundrecht wahrnimmt. Die Schulen können sich nicht auf der Schulpflicht ausruhen, sondern müssen jeden Fall einzeln prüfen und abwägen.

Was wir jetzt noch für diese jungen Menschen tun können, ist, ihren berechtigten Protest ernst zu nehmen und spätestens jetzt alle uns vorliegenden Handlungsspielräume beim Klimaschutz zu nutzen. Dazu gehört, sich mit den Protesten solidarisch zu erklären und nicht, ihnen Steine in den Weg zu legen. Statt streikenden jungen Menschen mit Bußgeldern zu drohen, sollten wir Greta Thunberg daher stellvertretend für die Bewegung den Friedensnobelpreis verleihen.
Meine Botschaft an die streikenden Schüler*innen ist, widerspenstig zu bleiben und sich nicht von eventuell angedrohten, aber haltlosen Sanktionen einschüchtern zu lassen. In Zeiten des Klimanotstandes und angesichts des Versagens der Bundesregierung beim Klimaschutz auf ganzer Linie sind Klimastreiks mehr als gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Badum

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