Frage an Lisa Badum von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Badum,
schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2
Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo
Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.
Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA
Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema Tierwohl liegt mir sehr am Herzen. Gemeinsam mit meinen grünen Kolleg*innen im Bundestag setze ich mich dafür ein, dass es allen Tieren gut geht. Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert – ein großer Erfolg, den wir Grüne im Bundestag gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen erreicht haben.
Um mehr Tierschutz zu ermöglichen, wollen wir Grüne die rechtlichen Regeln verbessern. Dazu haben wir einen eigenen Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz erarbeitet, den Sie hier finden:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/097/1709783.pdf
Wie Sie darin nachlesen können, sprechen wir uns für ein grundsätzliches Verbot von betäubungslosem Schlachten (Schächten) aus. Diese Regelung halte ich aus Tierschutzgründen für absolut richtig. Wie Sie in Ihrer Nachricht schreiben, besteht dieses Verbot ja auch momentan in Deutschland bereits.
Allerdings ist in manchen Religionsgemeinschaften nur der Verzehr von Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung erlaubt. Es gilt daher, das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und den im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz miteinander in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund halten wir Grüne geregelte Ausnahmegenehmigungen vom Betäubungsgebot in einigen wenigen Fällen für einen sinnvollen Kompromiss. Damit positionieren wir uns im Einklang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2002, welches die Einschränkung der religiösen Vorschriften des Klägers zum Thema Schächten als unverhältnismäßigen Einschnitt in dessen Grundrechte bewertete. Das Urteil können Sie hier nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/01/rs20020115_1bvr178399.html
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Badum