Frage von Felix H. •

Dürfen Kinder die von Ihrer Partei und dem MKFGFI NRW erzählten "Kinderrechte" nach IFG NRW ohne DSGVO-relevante Einwilligung von (z. B. getrennt & sonst erziehenden) Sorgeverpflichteten ausüben?

Dürfen Kinder die von Ihrer Partei sowie von dem MKFGFI NRW erzählten "Kinderrechte" nach IFG NRW ohne DSGVO-relevante Einwilligung von (z. B. getrennt und sonst erziehenden) Sorgeverpflichteten ausüben?

Gilt der unionsrechtliche Einwilligungsvorbehalt aus Art. 8 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 DSGVO-EU für MKFGFI NRW nicht oder eingeschränkt?

Wie ist die Sach- und die Rechtslage aus der Ihrer kinder-, jugend- und schulpolitischen Sicht? Wie handhabt die Sach- und Unionsrechtsfrage in der Praxis das grün geführte MKFGFI NRW?

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Portrait von Lena Zingsheim-Zobel
Lena Zingsheim-Zobel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN