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Frage von Maja K. •

Frage an Laura Schulz von Maja K. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Kowatzky!

Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige deutschsprachige Staat, der seine Sprache/n nicht in der Verfassung bzw. im Grundgesetz regelt. Die Verwaltungsverfahrensgesetze der meisten Länder und des Bundes (überwiegend in § oder Art. 23 Abs. 1 der Verwaltungsverfahrensgesetze VwVfG) regeln den Gebrauch durch Behörden und durch Bürger gegenüber Behörden sowie für kulturelle Veranstaltungen.

Halten Sie es für sinnvoll, den betreffenden Artikel 22 GG um einen Absatz (3) mit dem Inhalt: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ und die hessische Verfassung entsprechend zu ergänzen? Das Thema wird seit vielen Jahren immer wieder einmal aufgegriffen und ist seit März 2018 Thema von Ausschüssen des Bundestages. Die Befürworter argumentieren mit dem kulturellen Zusammenhalt durch Sprache und einem besseren Schutz unserer Sprache bei der Verwendung durch z. B. Medien und Politik; ferner wird der Aspekt der Integration in die Nominalkultur betont.

Nähere Informationen sowie Belege sind dem Wikipedia-Artikel und dem Link der Initiative "Deutsch ins Grundgesetz" zu entnehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Debatte_über_die_Aufnahme_der_deutschen_Sprache_ins_Grundgesetz
https://www.deutsch-ins-grundgesetz.de

Viele Grüße
M. K.

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