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Laura Hopmann
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Frage von Thorben H. •

Wann wird die Pathogenese der Covid-Impfschäden erforscht? Wann wird die Debatte versachlicht, anstatt sie Impfgegnern für ihre Ideologien zu überlassen?

Sehr geehrte Frau Hopmann,

ich komme aus Hildesheim und bin seit meiner Biontech-Impfung bereits seit 15 Monaten arbeitsunfähig. Trotz zweier Befunde aus der Uniklinik Marburg und der Charite Berlin wurde mein Antrag beim Versorgungsamt auf Impfschaden abgelehnt mit der Begründung, dass die Reaktion hätte binnen weniger Stunden nach der Impfung auftreten müsse, was bei mir nicht der Fall war.
Da ich mich im Wechsel vom Studium ins Berufsleben impfen lassen habe, befinde ich mich in der Probezeit, in der ich echt aufgekündigt werde. Ich verliere somit meine Arbeit und erhalte kein Krankengeld mehr. Für bisherigen Therapien (Immunabsorption, Medikamente, Blutwerte, Help-Apherese) muss ich quer durchs Land reisen und alle Kosten (>25.000 Euro) selber tragen. Meine Krankenkasse übernimmt nichts.

Wir haben uns auf Empfehlung des Staates impfen lassen, jetzt lässt uns dieser vollkommen hängen. Das Vertrauen in den Staat und in die Politik geht verloren. Wir benötigen Anerkennung.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Sofern der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, gibt es dafür ein im Infektionsschutzgesetz klar geregeltes Verfahren, das auch die Haftungsübernahme regelt (vgl. auch https://www.nali-impfen.de/impfstoffe-sicherheit/meldung-eines-verdachts-auf-impfnebenwirkung/antrag-auf-entschaedigung-im-impfschadensfall/).

Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. 

Für die Impfung gegen das Corona-Virus im Speziellen ist dies in § 60 im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) geregelt. Im Gesetz wird ein Impfschaden u.a. als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ bezeichnet.

Die Anerkennung eines möglichen Impfschadens erfolgt dann über die Versorgungsämter der Bundesländer. Hier kommt es vor allem darauf an, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde. Je nach Fall, kann dann durchaus auch eine Haftung des Pharmaunternehmens in Betracht kommen, bspw. wenn eine eingetretene Gesundheitsschädigung auf eine mangelnde Qualität des Impfstoffes zurückzuführen ist. Hierzu gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, wie bspw. das Arzneimittelrecht oder das Produkthaftungsgesetz. Bei einer ablehnenden Entscheidung des zuständigen Versorgungsamtes besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Entscheidung auf dem Rechtsweg durch ein Sozialgericht prüfen zu lassen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages nicht befugt oder berechtigt bin, in meiner Funktion Rechtsberatung zu leisten. 

Mit freundlichen Grüßen

Laura Hopmann

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