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Laura Hopmann
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Laura Hopmann von Sebastian L. bezüglich Verkehr

Hallo Frau Hopmann,
die Daseinsvorsorge nimmt beim ÖPNV eine besondere Stellung ein.
Der Stadtverkehr Hildesheim wird sogar eigenwirtschaftlich betrieben unn existiert nur, weil Gelder aus einem Rettungsschirm fließen. Wie soll der ÖPNV in Hildesheim gewährleistet sein, wenn zukünftig die EU-Clean-Vehicles-Directive umgesetzt werden muß? Emissionsfreie Busse kosten das Dreifache.

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der ÖPNV nimmt im Zusammenhang mit Klimaschutz eine noch wichtigere Rolle ein, als er ohnehin schon hat.

Die Vorgaben der Clean-Vehicle-Directive (CVD) gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand dazu, dass ein Teil der neu angeschafften Fahrzeuge im ÖPNV zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss. Im Detail müssen danach bis zum 1.1.2026 45% und bis zum 1.1.2031 65% der im ÖPNV der ab dem 2. August 2021 neu angeschafften Fahrzeuge emissionsarm und/oder -frei sein. Die genannten Vorgaben gelten also nicht für den gesamten Flottenbestand des jew. Verkehrsunternehmens/Trägers. Öffentliche Dienstleistungsaufträge für ÖPNV-Verkehrsleistungen, die vor dem 02.08.2021 abgeschlossen wurden, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes (siehe auch § 10 SaubFahrzeugBeschG).

In Niedersachsen wird der ÖPNV mit umfangreichen ÖPNV-Jahresförderprogrammen noch attraktiver gestaltet, um mehr Fahrgäste zu gewinnen. Allein im Jahr 2020 hat sich das Land darum mit rund 95,4 Millionen Euro an insgesamt 328 Projekten zum Ausbau und zur Verbesserung des ÖPNVs beteiligt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Anschaffung von 43 Elektro-Bussen, sechs Bussen mit Erdgasantrieb sowie fünf Bussen mit Hybridantrieb.

Allgemein fördert das Land Maßnahmen von Kommunen und Verkehrsbetrieben zur Unterstützung einer klimafreundlichen Mobilität mit einem Kostenzuschuss von bis zu 75 Prozent. Konkret können Antragsteller dabei zum Beispiel eine Förderung erhalten für den Kauf neuer Kraftfahrzeuge, die kohlendioxidfreie oder kohlendioxidsparsame Antriebssysteme besitzen und im ÖPNV eingesetzt werden sollen. Geregelt wird das in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur CO2-Reduktion durch Verbesserung der Stadt/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr“.

Ein starker ÖPNV ist zugleich ein entscheidender Faktor für die Mobilität der Zukunft und ein großer Schritt in Richtung der Klimaschutzziele.

Mit herzlichen Grüßen

Laura Hopmann

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