Frage an Lars Pochnicht von Lutz R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Pochnicht,
mit großem Interesse habe ich Ihre Antworten auf die beiden letzten Fragen zur Radwegebenutzungspflicht im Winter gelesen. Auch ich konnte bisher keine Erklärung dafür finden, weshalb die Straßenverkehrsbehörden Radwege "aus Sicherheitsgründen" für benutzungspflichtig erklären, diese Sicherheitsgründe jedoch aus unerklärlichen Gründen im Winter nicht bestehen. Warum ist dies so?
Es geht hier also im Kern nicht um den mangelhaften Winterdienst, sondern um die allem Anschein nach rechtswidrigen Anordnungen von Radwegebenutzungspflichten! Diese wurden in Hamburg offensichtlich pauschal angeordnet, ohne dass geprüft bzw. nachgewiesen wurde, dass durch die Benutzung von Radwegen die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht wird. Ein solcher Nachweis ist aber zwingend erforderlich!
Obwohl der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört, weil er dort erwiesenermaßen(!) sicherer fährt, als auf Radwegen (vgl. § 2 StVO, BVerwG Az. 3 C 42.09, Forschungsbericht BASt 262), bleiben diese, meiner Ansicht nach rechtswidrigen, Anordnungen in Hamburg weiterhin bestehen. Wie kann das sein?
Die Unfallgefahr für Radfahrer auf Radwegen ist bis zu 12 mal größer, als auf der Fahrbahn (Quelle: ADFC Forschungsdienst Fahrrad Nr. 173)! Es gehört zu den Pflichten der Straßenverkehrsbehörden, diese Tatsache zu berücksichtigen und für maximal mögliche Verkehrssicherheit zu sorgen. Das bedeutet, sofern keine gegenteiligen Fakten vorliegen, muss der behördlich angeordnete Zwang, Radwege zu benutzen, umgehend aufgehoben werden!
Für die regierende SPD (Innensenator Neumann) wäre es ein Leichtes, der Verkehrsdirektion den Auftrag zu einer eingehenden Prüfung der Hamburger Radwegebenutzungspflichten zu erteilen. Warum geschieht nichts in dieser Richtung? Will man etwa den Autoverkehr nicht durch Radler "stören"? Nein, das ist dann wohl doch zu abwegig..., deshalb freue ich mich auf Ihre Stellungnahme.
Vielen dank und freundliche Grüße,
Lutz Räbsch