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Lars Klingbeil
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Frage von Manfred Willi R. •

Frage an Lars Klingbeil von Manfred Willi R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

So wie es im Moment aussieht wird es wohl in Berlin eine große Koalition geben und damit den von der SPD angestrebten flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Was mich interessiert ist, ob es innerhalb der SPD Fachmänner/frauen gibt die sich um die Ausgestaltung dieses Vorhabens der Praxis schon Gedanken gemacht haben. Wenn es gesetzlich ist, ist dann ein nicht bezahlen des Mindestlohns ein Gesetzesverstoß? Was passiert wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen kann? Muß er dem Arbeitnehmer dann kündigen? Und wie soll ein solcher juristisch behandelt werden. Wer kontrolliert und vor allem wie, ob die Zahlung eines solchen Lohns auch eingehalten wird? Ist ein Arbeitgeber in der Beweispflicht? Muß/kann ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber ohne Angst auf Jobverlust dazu verpflichtend auffordern Mindestlohn zu bezahlen? Werden Aufträge der öffentlichen Hand nur noch an Unterhemen vergeben die Nachweisen können das diese den Mindestlohn bezahlen? Werden öffentliche Fächen z.B. bei Jahrmärkten nur noch an Schausteller vergeben die ihrem Personal den dann gesetzlichen Mindestlohn bezahlen? Ich finde in diesem Vorhaben, so lobenswert ich das auch finde noch sehr viel unausgegorenes und einen sehr großen Informationsbedarf in der Öffentlichkeit.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reichert,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umsetzung eines Mindestlohn von 8,50 Euro. In der Tat gibt es zu diesem Thema noch viel Informationsbedarf und ich bin gerne bereit die Vorstellungen der SPD zur konkreten Umsetzung eines flächendeckenden Mindestlohns darzustellen.

Ein flächendeckender Mindestlohn in Deutschland ist weniger revolutionär als es in manchen Medienberichten anklingt. Immerhin gibt es bereits in vielen Branchen spezifische Mindestlöhne an denen sich die Ausgestaltung eines bundesweiten Mindestlohns orientieren kann. Wirtschaft, Verwaltung und Gerichte haben dementsprechend auch bereits ein hohes Maß an Erfahrung wie mit Mindestlöhnen umzugehen ist. So gibt es bereits ein Anzahl von Gerichtsstreitigkeiten wo zum Beispiel im Baugewerbe nicht gezahlte Mindestlöhne nachgezahlt werden mussten ( http://www.sozialticker.com/85000-euro-nachzahlung-nach-mindestlohnverstoss-am-bau_20100218.html ).

Bei öffentlichen Aufträgen wird darauf zu achten sein das Arbeitgeber ihre Angestellten nach dem gelten Mindestlohn bezahlen, dies wird zum teil vom Zoll kontrolliert werden, aber jeder Arbeitnehmer wird seinen Arbeitgeber auf die Zahlung des Mindestlohns verklagen können. Dann ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht um das Gericht zu überzeugen einen Mindestlohn gezahlt zu haben. Der Vorteil von einem einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohn ist auch das dieser einfach für alle Parteien zu verstehen ist, sodass auch ausländische Arbeitnehmer schnell ihre Rechte kennen werden was Lohndumping bekämpfen wird.

Das Problem einer Kündigung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung um einen nicht gezahlten Mindestlohn ist leider nur schwer einzudämmen. Die SPD möchte das wieder mehr Menschen gerade auch im Niedriglohnsektor in den Genuss von Tarifverträgen kommen die einen entsprechenden Beschäftigungsschutz sicherstellen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Bitte kommen Sie auch weiterhin mit Fragen und Antworten auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Klingbeil, MdB

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