Portrait von Lars Holster
Lars Holster
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lars Holster zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas K. •

Frage an Lars Holster von Andreas K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Holster,

ich wende mich an Sie wegen zwei Fragen:

Zunächst einmal bin ich Lehrer an einer Hamburger Stadtteilschule und werde demnächst mit meiner Profilgruppe eine Studienreise nach Prag machen. Was mich doch sehr wundert, ist die Tatsache, dass ich den Lehreranteil der Reise partiell selber zahlen muss. Jetzt mache ich die Reise zwar gerne mit meinen Schülern, nichtsdestotrotz mache ich die Reise nicht aus privaten, sondern sehr wohl aus dienstlichen Gründen. Es wird für mich keine Vergnügungsreise, derweil ich als Lehrer für meine Schüler mehr oder weniger 24 Stunden am Tag da sein muss. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen: Warum müssen Lehrer Klassenreise selber zahlen? Ich bezweifle, dass Sie als Abgeordneter Dienstreisen aus eigener Tasche zahlen müssen. In der Wirtschaft ist es beispielsweise normal, dass die Arbeitnehmer nicht nur die Reise bezahlt bekommen, sondern auch eine Art Entschädigung zahlen.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die ehemaligen Aufbau-Gymnasien. Ich bin an einer solchen Schule tätig. Diese hat seit drei Jahren auch fünfte Klassen. Der Schulhof ist jedoch nur für Bedürfnisse einer fast reinen Oberstufenschüler ausgelegt. Spielgeräte wie Rutschen und Schaukeln sucht man vergeblich. Gibt es für Schulen, die früher keine Schulkinder hatten, Gelder, um den Schulhof entsprechend zu gestalten? Insbesondere in Schulen mit sozialen Brennpunkten ist m.E. eine Mindestausstattung der Schulhöfe dringend angebracht.

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten im Voraus und verbleibe mit besten Grüßen,
Andreas Kegle

Portrait von Lars Holster
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kegel,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Zunächst zu Ihrer ersten Frage bezüglich der Kosten für Dienstreisen. Gemäß den „Richtlinien für Schulfahrten“ in der Fassung vom Oktober 2006 handelt in Fällen wie dem Beschriebenen nach Punkt 3.3 um Dienstreisen im Sinne des § 2 Hamburgisches Reisekostengesetzes. Alles nähere hierzu wird durch die „Bestimmungen über die reisekostenrechtliche Erstattung von Aufwendungen für Schulfahrten“ geregelt. Für die Abrechnung von Schulfahrten gibt es ein Antragsformular, welches in der Schule ausgefüllt und abgegeben werden kann. Nach Einreichen eines solchen Antrags können Kosten unter Umständen übernommen werden.

Zu Ihrer zweiten Frage, wie der Schulhof im Interesse jüngerer Schulkinder umgestaltet werden kann. Hier zu empfiehlt es sich, mit dem entsprechenden Wunsch an die Schulleitung heranzutreten. Die Schulleitung verantwortet selbst den sogenannten „Selbstbewirtschaftungsfond (SBF)“. Über diesen SBF können beispielsweise auch neue Spielgeräte angeschafft oder die Umgestaltung des Schulhofs finanziert werden. In vielen Schulen ist bereits gängige Praxis, zur Schulhofgestaltung eigene Mittel bereit zu stellen. Dies kann z.B. über ein Schülerprojekt zur „Schulhofverschönerung“ unterstützt oder initiiert werden.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Holster