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Frage von Andreas K. •

Frage an Lars Holster von Andreas K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Holster,

ich habe Fragen bzgl. der Unterbringung von zwei Schulen an einem Schulstandort. Am Schulstandort Bülaustraße sind zwei Schulen untergebracht: zum einen die Abendschule St. Georg und zum anderen die Stadtteilschule Hamburg-Mitte, Standort Lohmühlen-Park, vormals das Aufbaugymnasium Lohmühlen-Gymnasium.

Durch den Wandel des Aufbaugymnasiums zu einer Stadtteilschule haben sich die Anforderungen an die Schule drastisch verändert - wie es sich beispielsweise an der Unterbringung von neuen Jahrgängen (Jahrgang 5 + 6) sowie einer größeren Mittelstufe als auch die Beschulung von Schülern mit Inklusionstatus zeigt. Die drastischen Veränderungen führen dazu, dass die Raumnutzung sich deutlich verändert hat.

Der Wandel des Aufbaugymnasiums zur Stadtteilschule führt zu vermehrten Spannungen zwischen beiden Schulen, da beide Schulen Schulräume anders nutzen müssen.

Soweit mir bekannt, kündigte die Schulbehörde bereits an, dass es zu einer Trennung beider Schulen kommen soll. Meines Wissens nach war der Aus- bzw. Umzug der Abendschule St. Georg vorgesehen, die sich aber aus nachvollziehbaren Gründen als schwierig erweist. Gleichzeitig ist mir um die Ohren gekommen, dass angeblich der Standort Lohmühlen-Park der STS Hamburg-Mitte ausziehen soll.

Die Spannungen zwischen beiden Schulen als auch die unklare Zukunft führen doch zu einer Verunsicherung von Schülern, Lehrern und Eltern - an beiden Schulen.

Mich interessiert nun die weitere Nutzung des Standorts Bülaustraße. Daher stelle ich Ihnen folgende Fragen: Können Sie mir sagen, wie die weitere Nutzung des Standortes aussieht? Ist der Auszug einer Schule geplant? Wenn ja, welche Schule wird ausziehen? Wie sieht die Planung bzw. der Fahrplan hinsichtlich des Auszugs aus? Sollte kein Auszug geplant sein, wie sieht die konzeptionelle Vorstellung der Behörde hinsichtlich der Standortnutzung aus?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kegel

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Sehr geehrter Herr Kegel,

vielen Dank für Ihre Fragen an mich, auf die ich gerne eingehen möchte.

Unmittelbar nach Erhalt Ihrer Fragen habe ich mich mit diesem Anliegen an die Schulbehörde gewandt, habe dort den aktuellen Sachstand erfragt, aber gleichzeitig auch von Ihren Sorgen und Anliegen berichtet, um dazu eine Einschätzung der Schulbehörde zu erhalten.

Fragen zu einem Schulstandort gehören immer zu sehr besonderen. Schließlich ist mit der Veränderung eines Schulstandortes (sei es durch Umzug, Zusammenlegung oder Schließung von Standorten) immer eine Veränderung verbunden, von der alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) stark betroffen sind. Insbesondere in der ersten Phase nach Standortveränderungen, müssen sich die Beteiligten an die neue Umgebung gewöhnen, das heißt an neue Räume, neue Weg, neue Abläufe möglicherweise an neue Menschen am Schulstandort und an vieles mehr. Deshalb ist es mir wichtig, bei Schulstandortfragen mit besonderem Augenmaßvorzugehen und entsprechend zu entscheiden. Schüler, Eltern und Lehrer fordern bei solchen Fragen zu Recht eine Planungssicherheit.

In Ihrem Fall sind an dem Schulstandort Bülaustraße die Stadtteilschule Hamburg Mitte sowie das Abendgymnasium St. Georg untergebracht. Um an diesem Standort ausreichend Räume zur Verfügung zu stellen, sind mobile Klassenräume aufgestellt worden. Dies ermöglicht es, dass beide Schulen, Stadtteilschule Hamburg-Mitte und Abendgymnasium St. Georg, diesen Standortnutzen können. Die mobilen Klassenzimmer erfahren eine Doppelnutzung, das heißt sie werden von beiden Schulen genutzt. Dies gilt nicht für Lehrerzimmer oder Verwaltungsräume (Sekretariate etc.).Hier hat jede Schule seine eigenen Räume.

Meine Nachfragen bei der Schulbehörde haben ergeben, dass das Abendgymnasium St. Georg und die Stadtteilschule Hamburg-Mitte vereinbart haben, gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung zu entwickeln, welche zum Beginn des neuen Halbjahres (im Februar 2014) fertig gestellt sein soll. Diese Kooperationsvereinbarung soll die gemeinsame Raumnutzung frühzeitig regeln und so die Planungssicherheit für beide Schulen schaffen.

Ich bin ein Befürworter davon, Probleme an Schulen, wenn irgend möglich, unmittelbar vor Ort zu lösen. Ich habe daher große Hoffnungen, dass die beiden Schulen gemeinsam eine gute Lösung zur künftigen Raumnutzung finden werden. Dabei spielt es natürlich eine große Rolle, dass die Schulen selber über eine Vor-Ort-Kenntnis verfügen, sie kennen Räume und Bedarfe, wissen wo Probleme bestehen und wo Lösungsansätze liegen könnten. Deshalb ist es durchaus möglich gute Nutzungskonzepte vor Ort zu entwickeln.

Eine grundlegende Veränderung der aktuellen Situation ist ausdrücklich nicht geplant. Das heißt die Schulbehörde verfolgt nicht das Ziel, dass eine der beiden Schulen den Standort verlässt. Im Gegenteil, der Bau einer neuen Kantine (Fertigstellung voraussichtlich zum Schuljahr 2015/16) und die geschaffenen Ganztagseinrichtungen sollen ausdrücklich von beiden Schulen genutzt werden. Die weiteren Baumaßnahmen (es ist u.a. der Bau von vier Unterrichtsräumen geplant) befinden sich zurzeit noch in der Planungsphase. Der Elternrat der Stadtteilschule HH-Mitte ist nach Auskunft der Behörde über die laufenden Gespräche informiert worden und Schulbau-Hamburg befindet sich natürlich im regen Austausch mit den Schulleitungen beider Schulen. Auch dort können Sie sich also ggfs. nach dem aktuellen Sachstand erkundigen.

Ich verstehe Ihre Forderung nach einer Planungssicherheit für die Schulen ausdrücklich. Daher sei noch einmal betont: Ein Auszug einer der Schulen ist nicht geplant, es sollen auch zukünftig beide Schulen am Standort Bülaustraße bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Holster