Frage an Lars Holster von Claus R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Holster,
ich bin Schüler an einem Hamburger Gymnasium und befinde mich aktuell im 3. Semester der Oberstufe. Wie bereits im 1./2. Semester wird auch dieses Jahr wieder von jedem Schüler eine Präsentationsleistung erwartet, dabei handelt es sich, wie Sie sicher wissen, um eine Klausurersatzleistung in Form eines Vortrages.
Die - zu ersetzenden - Klausuren wurden im ersten Semester versetzt geschrieben, einige Fächer schrieben im 1. Semester eine und im 2. Semester zwei Klausuren, in anderen Fächern wurden im 1. Semester bereits zwei, dafür jedoch im 2. Semester nur eine Klausur geschrieben.
Da die zu ersetzende Klausur nicht die einzige des Semesters sein darf, konnte so garantiert werden, dass jedes Fach für eine Präsentationsleistung anwählbar ist.
Im 4. Semester ist nun allerdings keine Präsentationsleistung mehr möglich, denn aus offensichtlichen Gründen (Die PL soll aufs Abitur vorbereiten) ist dies dann nicht mehr bzw. weniger sinnvoll.
Daraus resultiert, dass es Schülern unmöglich ist, in einem zweistündigen Fach, in dem im 3. Semester ja nur eine Klausur geschrieben wird, eine Präsentationsleistung zu halten, auch wenn dieses Fach, wie in meinem Fall, das Fach der Abitur-Präsentationsprüfung ist.
Die Lösung für dieses Problem liegt doch auf der Hand: Es muss Schülern erlaubt sein, die PL als zusätzliche Klausur(-ersatzleistung) anzumelden, auch wenn dafür dann keine Klausur wegfällt; geringe Schwankungen zwischen verschiedenen Schülern bei der Anzahl der Klausuren treten ohnehin aufgrund der etwas unterschiedlichen Anzahl an Vier- bzw. Zweistündigen Fächern auf.
Was sagen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Claus Ruete
Sehr geehrter Herr Ruete,
vielen Dank für ihre Fragen an mich. Ich habe ein wenig zum Thema recherchiert und kann Ihnen nun eine hoffentlich befriedigende Antwort auf Ihre Fragen geben.
Die Regelungen scheinen an Ihrer Schule nicht korrekt umgesetzt zu werden. Ich möchte Ihnen daher folgende Hinweise geben:
1. Im vierten Semester ist es sehr wohl möglich, eine Präsentationsleistung anzusetzen bzw. zu absolvieren. Ihre Präsentationsprüfung (Abiturprüfung) steht ja erst am Ende des vierten Semesters. Vorher ist es also sehr wohl möglich, Präsentationsleistungen (als Vorbereitung auf die Prüfung) anzusetzen.
2. Die Anzahl der maximal zulässigen Präsentationsleistungen bezieht sich nicht auf das Oberstufensemester, sondern auf ein Schuljahr.
3. Präsentationsleistungen sind auch im dritten Semester möglich. In der Tat wird im dritten Semester in vielen Fächern nur noch eine Klausur geschrieben. Die Regelung, dass zusätzlich zu einer Ersatzleistung (z.B. Präsentationsleistung) immer auch eine Klausur geschrieben werden muss, gibt es nicht mehr! Im „Rahmenplan Gymnasiale Oberstufe“ ( http://www.hamburg.de/bildungsplaene/1071184/start-gyo.html )(unter 1.4 im allgemeinen Teil) ist geregelt, dass eine Klausur durch eine Präsentationsleistung ersetzt werden kann. Dabei gibt es eindeutig keine Einschränkung, dass zusätzlich zu dieser Präsentationsleistung eine weitere Klausur geschrieben werden muss. Die Regelung ist also auch auf die eineKlausur im dritten Semester anwendbar.
4. Sie haben in Ihrem Schreiben den Vorschlaggemacht, dass Schüler/innen zusätzlich zu den Klausuren eine freiwillige Präsentationsleistung anzumelden (auch wenn dafür dann keine Klausur wegfällt). Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich und wir auch von zahlreichen Gymnasien und Stadtteilschulen genau so umgesetzt. Die festgelegte Zahl der Klausuren ist eine Untergrenze. Weitere Leistungsnachweise (und damit auch Präsentationsprüfungen) sind somit möglich.
Ich hoffe die aufgeführten Hinweise beantworten Ihre Fragen bzw. Anregungen ausreichend. Für weitere Rückfragen stehen ich und mein Büro Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Holster