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Frage von Dominik M. •

Frage an Lars Holster von Dominik M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Holster,

ich habe einige Fragen bezüglich des Mindestlohnes und des Lohns studentischer Hilfskräfte.

Sie haben sich als SPD für einen Mindestlohn von 8,50€ in öffentichen Unternehmen in Hamburg ausgesprochen. Meinen Sie davon kann man gut leben? Reichen bei 40h pro Woche 900€ netto im Monat aus? Kann man davon überhaupt eine Wohnung mieten, eine HVV Fahrkarte für 72€ kaufen und ggf. noch eine Familie gründen? Bitte begründen Sie wieviel Geld wofür vorgesehen sind? Ich selbst sehe den Lohn ansonsten also zu gering an, sodass die Motivation fehlt arbeiten zu gehen und man z.B. ohne die benötigte Fahrkarte ohne arbeiten zu gehen mehr Geld hätte.

EIne Kuriosität: Ein studentischer Tutor, welcher an einer Hamburger Universität Nachhilfe für eine ganze Gruppe (anwesend etwa 20-30 Personen) gibt, bekommt pro Stunde gemäß Tarif für studentische Hilfskräfte 8,62€. Bei privater Einzelnachhilfe bekommen Studenten im Schnitt aber 12€-15€ pro 45min. Deshalb ist es tlw. schwierig überhaupt Tutoren zu finden. Weshalb ist der Tarifsatz hier nicht dem Nachhilfemarkt angepasst?

Viele Grüße
Dominik Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

Die SPD setzt sich seit längerer Zeit für die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns in Deutschland ein. Der aktuell in der Partei und in der Öffentlichkeit diskutierte Mindestlohn liegt dabei bei 8,50 €. Für uns ist es wichtig, dass mit der Einführung des Mindestlohns vor allem prekäre Arbeitsverhältnisse ein Ende finden. In Deutschland gibt es noch immer Branchen und Arbeitgeber, die ihre Angestellten so gering entlohnen (weit unter dem Ansatz von 8,50 € pro Stunde), dass diese zusätzlich durch Grundsicherungsleistungen des Staates unterstützt werden müssen. Jeder der in Deutschland einer Arbeit nachgeht, der muss für diese auch entsprechend gerecht und anständig entlohnt werden. Darüber hinaus setzt sich die SPD für die steuerliche Entlastung von Gerningverdienern ein. Hier ist in den vergangen Jahren vieles auf den Weg gebracht worden. So ist beispielsweise der Steuerfreibetrag im Einkommenssteuerbereich zu Gunsten von Gerningverdienern angehoben worden.

Die Vergütung von studentischen Hilfskräften wird von den Universitäten, in Zusammenarbeit mit den studentischen Vertretern, geregelt. Hier ist in den letzten Jahren geregelt worden, dass studentischen Hilfskräfte eine Vergütung von ca. 8,60 € die Stunde erhalten sollen. Sie haben sicherlich recht, dass dieser Stundensatz unter den üblichen Stundensätzen im privaten Nachhilfebereich liegt. Eine Anhebung wäre aus meiner Sicht auch von den jeweiligen Gremien zu diskutieren. Jedoch muss hier beachtet werden, dass studentischen Hilfskräfte mit ihrer Arbeitsleistung in der Regel kein volle Stellen ausfüllen, um damit ihren Lebensunterhalt vollständig zu beschreiten und somit etwas anders zu betrachten sind, als Angestellte mit geringen Entlohnungen. Darüber hinaus gilt auch, dass Studenten mit einem Bachelorabschluss, die als Hilfskräfte eingestellt werden, anders einzustufen und höher zu entlohnen sind. Hier liegt nach meinem Wissen der Stundensatz etwas über 16 €.
Sie haben natürlich recht, dass gerade bei einer geringen Vergütung die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine wichtige Rolle spielt. Auf Studenten trifft dies jedoch nicht zu, da diese über ihre Semesterbeiträge eine Semesterticket erhalten, mit dem sie in Hamburg alle öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Holster