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Lars Harms
SSW
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Lars Harms von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Harms,

Steuerzahlerbund:

www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html

Titel: "Befreite" Kirchen - Schleswig-Holstein muss handeln

"Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!

Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.

Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.

Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegenleistung gehören nicht in unsere Zeit."

Trifft es zu, dass dieses Gebührenprivileg nicht notwendig war?
Warum verärgert der SSW Personen, die tatsächlich die Gebührenbefreiung brauchen?
Können mindestens 2 Fraktionen erreichen, dass dieses Thema erneut in den
Landtag kommt? Wird der SSW sich zu diesem Zweck vorrangig mit Grünen, Piraten
und der FDP in Verbindung setzen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SSW

Sehr geehrter Herr Reth,

was die rechtliche Einschätzung in Bezug auf die Gebührenbefreiung der Kirchen angeht, gibt es nicht nur die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes, sondern auch noch andere gegenteilige Rechtsauffassungen. Auch wenn ich persönlich die Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Dienstes teile, muss ich akzeptieren, dass es hierzu in unserer Koalition auch andere rechtliche Auffassungen gibt. Nur wenn sich die Koalition vollständig einig zu einem Thema ist, kann und wird sie eine entsprechende Initiative in Gang setzen oder unterstützen können.

Was die Staatskirchenverträge mit den Kirchen angeht, teile ich persönlich Ihre Aufassung und habe deshalb in der Vergangenheit gegen diese Verträge gestimmt und mich gegen neue Verträge dieser Art ausgesprochen. Beim SSW ist dies, wie bei den anderen Fraktionen, eine Gewissensfrage, die jeder Abgeordnete für sich selbst entscheiden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Harms

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