Frage an Lars Harms von Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Sehr geehrter Herr Harms,
wie aus der Magazinsendung „Monitor“ am 24.01.2013 zu erfahren war, will die Bundesregierung in der nächsten Woche ein Gesetz zur Änderung der Prozeßkosten- und der Beratungshilfe auf den Weg bringen.
Die Begründung der Schwarz-Gelben Bundesregierung stellt unser Rechtssystem auf den Kopf, denn einmal gewährte Sozialleistungen beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe bedeuten nur das vom BVG bisher festgestellte Existenzminimum. Wenn jetzt eine Rückzahlungspauschale auch für diese Menschen eingeführt würde, wäre unser Rechtssystem nur noch für Menschen zugänglich, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Da Prozesskostenhilfe in die Hoheitsrechte der Länder eingreift, bitte ich um Stellungnahme der Schleswig-Holsteinischen Regierungsfraktionen.
Deshalb meine Frage: Werden Sie versuchen das neue Gesetz im Bundesrat zu stoppen, damit die Waffengleichheit bei den Gerichten wiederhergestellt ist?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich
Sozialberatung Neumünster
Sehr geehrter Herr Habich,
die Verfahrenskosten sind seit Jahren ansteigend, was die Haushalte der Länder zunehmend stark belastet. Ein Grund hierfür sind die in den vergangenen Jahren gestiegenen Ausgaben der Länder für die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe. Deshalb macht es Sinn, diese Kosten für das Land zu begrenzen, wo dies vertretbar ist.
Darum muss bei allen Gesetzesänderungen natürlich darauf geachtet werden, dass der Zugang zu unserem Rechtssystem nicht erschwert wird und gleichzeitig das Ziel der Kostenbegrenzung nicht außer Augen gelassen wird.
Der von Ihnen angesprochene Entwurf greift die Forderungen der Länder aus den Bundesratsinitiativen der 16. und 17. Legislaturperiode auf (Prozesskostenhilfe: Bundestagsdrucksachen 16/1994, 17/1216; Beratungshilfe: Bundestagsdrucksache 17/2164), auf. Diese Initiativen wurden seinerzeit auch vom Land Schleswig-Holstein mit getragen. In diesem Sinne wird das Land Schleswig-Holstein auch die neue Initiative positiv und ergebnisoffen begleiten und die oben genannten Ziele nicht aus den Augen verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Harms