Frage an Lars Harms von Eckhard A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Harms
Das Bundeskabinett hat nunmehr den Gesetzentwurf zum Notfallsanitäter am 10.10.2012 beschlossen. Aus Sicht der im Rettungsdienst beschäftigten ist dieser Entwurf grundsätzlich nur zu begrüßen. Leider beinhaltet dieser Entwurf jedoch unter anderem keine klare Regelung über die Kosten der Ausbildung. Nach dem derzeitigen Entwurf wäre es den Rettungsdienstschulen ohne weiteres möglich weiterhin die Zahlung eines Schulgeldes zu verlangen. Eine solche Regelung würde die ohnehin angespannte Personalsituation im Rettungsdienst aus meiner Sicht nur weiter verschärfen. Weitere Kritikpunkte am Gesetzesentwurf wurden von der Gewerkschaft Ver.di in einer Stellungnahme zusammengefasst. http://www.skverlag.de/fileadmin/images_content/zeitschriften/rettungsdienst/NotSanG-Dateien/notsang_stellungnahme_verdi.pdf Die Gewerkschaft Ver.di ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der im Rettungsdienst Beschäftigten, und kann somit als Referenz gelten. Ich bitte Sie um eine Auskunft, wie Ihre Einschätzung zu dem nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf ist, da er auch den Bundesrat passieren muss.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Abel
Sehr geehrter Herr Abel,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1 Der Gesetzentwurf (Notfallsanitätergesetz) wird von uns fachlich dem Grunde nach begrüßt.
2. Ebenso ist zu begrüßen, dass die künftigen Auszubildenden die Ausbildung nicht mehr selbst finanzieren müssen und zudem eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen. Gerade die (Re-)Finanzierung der Kosten bedarf einer bundesrechtlichen Regelung.
3. Es besteht Änderungsbedarf, der durch entsprechende Anträge im Bundesratsverfahren befriedigt werden soll. Dazu gibt es Änderungsanträge im Bundesrat, die wir unterstützen. Auf die einzelnen Änderungswünsche der einzelnen Bundesländer kann ich hier nicht eingehen, aber diese sind zur gegebenen Zeit auch auf der Intenetpräsenz des Bundestages und des Bundesrates nachvollziehbar.
Eine wichtige Thematik ist aber folgende: Es ist zu befürchten, dass Rettungsdienstbetreiber, die gleichzeitig selbst eine Schule betreiben, künftig nur den eigenen Bedarf an Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ausbilden werden. Dies könnte in letzter Konsequenz dazu führen, dass der bisher freie und konkurrierende Bildungsmarkt unter einigen wenigen Betreibern aufgeteilt wird; freie Schulen verschwinden, weil zuweisende Rettungswachen ausbleiben Die größte Ausbildungsleistung wird bisher durch die freien Rettungsassistentenschulen erbracht. Die freie Rettungsassistentenschule besitzt die staatliche Anerkennung und ist neutral und frei von Interessen der rettungsdienstlichen Leistungserbringer. Diese Unabhängigkeit gilt es zu erhalten und deshalb könnte ein Weg sein, dass für Schulen eine regionale Zuständigkeit begründet wird.
Ich hoffe ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Harms