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Lars Harms
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Frage von Karsten K. •

Frage an Lars Harms von Karsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Harms,

die folgende Frage richte an Sie in Ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzender des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag, der soeben gemeinsam mit SPD und B90/Grüne einen Koalitionsvertrag geschlossen hat, in dem Sie sich für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene einsetzen.

Bekanntlich ist Deutschland der einzige Staat in der Europäischen Union, der seiner Bevölkerung die Möglichkeit zu (bundesweiten) Volksentscheiden noch verweigert, obwohl Abstimmungen durch das Volk von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes eigentlich vorgesehen worden sind. (GG Art. 20, (2))
In allen anderen Ländern der EU fanden bereits Volksentscheide auf staatlicher Ebene statt!

Ihrer geäußerten Absichtserklärung hinsichtlich der Ermöglichung von Volksentscheiden auf Bundesebene könnten Sie nun in allernächster Zukunft schon Taten folgen lassen:

Werden Sie sich bei den noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplanten Entscheidungen zu ESM und Fiskalpakt, bei denen eine (verfassungsändernde) 2/3-Mehrheit von Bundestag und –rat erforderlich sein werden, mit den Stimmen Schleswig-Holsteins im Bundesrat dafür einsetzen, dass ESM und Fiskalpakt nicht ratifiziert werden dürfen, bevor bei so weitreichenden, die verfassungsmäßig geschützten Rechte des gewählten Parlaments in Haushaltsfragen in alle Zukunft einschränkenden Beschlüssen, hierüber zunächst das deutsche Volk in direkter Abstimmung (Volksentscheid) befragt worden ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kuhls,

die Entscheidungen zu ESM und Fiskalpakt werden sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen, so dass eine Volksabstimmung hier nicht möglich sein wird. Ein Volksabstimmung ist dann möglich, wenn dies im Grundgesetz verankert worden ist. Welche Änderung möglicherweise Eingang in das Grundgesetz finden wird, kann man natürlich heute nicht sagen. Ob also finanzwirksame Entscheidungen von einem Volksabstimmungsparagrafen umfasst sein werden, ist genauso ungewiss, wie die Einführung von Volksentscheiden überhaupt.
Bei der Formulierung eines Verfassungsartikels zur Einführung von Volksentscheiden wird man sehr sorgsam umgehen müssen und natürlich muss hier auch eine entsprechende Anhörung durchgeführt werden. Insgesamt muss man abwägen, wieviel repräsentative Demokratie, die ein hohes Gut ist, bestehen bleiben muss und wie viel plebiszitäre Elemente eingeführt werden sollten. Dieser Abwägung kann und will ich nicht vorgreifen. Der SSW wird aber trotzdem schon einen Weg hin in Richtung Volksinitiativen gehen, in dem ein entsprechender Antrag der "Volksinitiative für mehr Demokratie" zur Einführung von Volksinitiativen auf Bundesebene unterstützt wird.

Schöne Grüße

Lars Harms

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