Frage an Lars Harms von Torsten S. bezüglich Bildung und Erziehung
Ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen und bitte freundlichst um eine zeitnahe Antwort:
Tatsache ist: Die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen für Sydslesvig sind Kindergärten und Schulen für die Angehörigen der dänischen Minderheit. Und dies ist auch gut und richtig so. Mit Landes- und Bundesmitteln, die an den Skoleforening überwiesen werden, sollen diese Einrichtungen und damit die Kinder aus der dänischen Minderheit gefördert werden. Auch dies sehe ich als eine Selbstverständlichkeit an. Nun ist es aber so, dass – nach meinen Schätzungen sowie nach Meinung vieler anderer Eltern, deren Nachwuchs die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen besuchten oder besuchten – nicht nur Kinder aus der Minderheit betreut und beschult werden. Rund 30 Prozent der Mädchen und Jungen gehören objektiv nicht zur dänischen Minderheit, weil die Eltern Migranten – aus der Türkei, arabischen Staaten, Ländern des ehemaligen Ostblocks und sogar auch China – sind und sich ausdrücklich nicht dazu bekennen, Angehörige der dänischen Minderheit zu sein. Hinzu kommen jene Eltern mit deutschem Pass, die ihre Kinder in Einrichtungen des Skoleforening schicken, sich aber ebenfalls nicht zur dänischen Minderheit bekennen wollen.
Meine konkrete Frage: Wie kann der SSW das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auffordern, die Bezuschussung der Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen auf 100 Prozent (im Vergleich mit den Summen, die für Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben werden) anzuheben, wenn ein nicht eben unerheblicher Teil der Schüler der dänischen Schulen im Landesteil Südschleswig gar nicht zur dänischen Minderheit zählt und deren Eltern die dänischen Schulen nur als Sprachschulen missbrauchen? Wäre es nicht sinnvoller, von den objektiv nicht zur dänischen Minderheit zählenden Eltern ein Schulgeld zu erheben?
Sehr geehrter Herr Schulze,
für den SSW sind alle Kinder gleich viel wert; egal wo sie herkommen.
Schon alleine vor diesem Hintergrund müssen alle Schüler an den dänischen Schulen mit den Schülern an öffentlichen Schulen gleich gestellt werden. Im Übrigen ist das Bekenntnis zu einer Minderheit frei und darf von staatswegen nicht nachgeprüft werden, weshalb ich das Bekenntnis von einzelnen Eltern oder Kindern an welcher Schule auch immer nicht nachprüfen will noch in Zweifel ziehen werde. Mit diesem Modell ist man in der Vergangenheit hierzulande sehr gut gefahren.
Die Schulen der dänischen Minderheit sind Schulen der Minderheit und nicht des jeweils einzelnen Schülers. Die dänische Minderheit benötigt diese Infrastuktur für ihre Mitglieder und diese Infrastruktur muss deshalb auch vorgehalten werden. Dies ergibt sich auch aus den Bestimmungen der Landesverfassung. Deshalb muss die Minderheit (und damit ihre Schulen) mit der Mehrheit in allen Belangen gleichgestellt werden. Die Mehrkosten, die ein Minderheitenschulsystem zweifelsohne auslöst, werden auch weiterhin von der dänischen Minderheit und vom dänischen Staat getragen.
Nach meiner Auffassung ist eine solche Regelung - wie sie ja schon bestanden hat - gerecht und entspricht den internationalen Standards der Minderheitenpolitik. Deshalb ist die Gleichbehandlung der dänischen Schulen weiter eine zentrale Forderung des SSW.
Schönen Gruß
Lars Harms