Frage an Lars Harms von Andrea D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Harms,
Flüchtlinge dürfen sich ihren Wohnort nicht aussuchen, über Wohnsitzauflagen entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden. Die sog. Residenzpflicht verbietet darüber hinaus das unerlaubte Verlassen des zugewiesenen Landkreises oder der zugewiesenen Stadt. Betroffene erleben diese Auflagen als integrationsfeindlich in Bezug auf Arbeitsaufnahme, Ausbildungssuche, das Pflegen sozialer Kontakte etc.
In anderen Bundesländern ist der Geltungsbereich der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland festgelegt.
- Welche Möglichkeiten sehen Sie, die sog. Residenzpflicht im Interesse einer besseren Integration auf ganz Schleswig-Holstein auszuweiten?
- Werden Sie und ihre Fraktion sich für die Ausdehnung oder Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten e.V.
Sehr geehrte Frau Dallek,
der SSW teilt ihre Auffassung und wird entsprechende Initiativen unterstützen. Ob allerdings andere Fraktion dieses auch so sehen, darf bezweifelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Harms