Frage an Lars Castellucci von Hans D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum habe sie als Abgeordneter der "Arbeiterpartei" gegen die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen und die Angleichung der Renten Ost/West ( nach 20 Jahren deutscher Einheit) dafür aber für die Tarifeinheit gestimmt ??
mit freundlichen Güßen
Hans Dechent
Sehr geehrter Herr Dechent,
vielen Dank für Ihre Frage.
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE habe ich abgelehnt, da die SPD-Fraktion im Bundestag eine Koalition mit der CDU/CSU-Fraktion gebildet hat. Grundlage dieser Koalition ist der Koalitionsvertrag. Darin haben sich SPD und CDU/CSU auf Dinge geeinigt, die sie gemeinsam verwirklichen wollen. Das Thema sachrundlose Befristungen in Arbeitsverträgen war und ist zwischen SPD und CDU/CSU umstritten. Die SPD hat bereits in der vergangenen Wahlperiode einen Antrag (Drucksache 17/1769) in den Bundestag eingebracht und sich für die Streichung der Möglichkeit sachgrundloser Befristungen eingesetzt. Auch im SPD-Wahlprogramm haben wir dieses Ziel verfolgt. Eine stabile Regierung verlangt eine stabile Mehrheit im Deutschen Bundestag. Diese wurde mit dem Koalitionsvertrag gebildet. Meine Zustimmung hätte diese Stabilität gefährden können. Deshalb habe ich den Antrag der Oppositionsfraktion DIE LINKE abgelehnt. Ich setze mich für eine Koalition ein, deren Arbeitsprogramm auch die Abschaffung sachgrundloser Befristungen enthält.
Den Antrag der LINKEN auf Angleichung der Rentenhöhe in Ostdeutschland an die Rentenhöhe in Westdeutschland habe ich abgelehnt, weil ich den Tenor des Antrags ablehne. Im Antrag heißt es, die SPD wolle eine Angleichung der Renten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Dem konnte ich nicht zustimmen, weil es faktisch falsch ist. Die SPD hat mit der CDU/CSU eine Überprüfung im Jahr 2016 und eine vollständige Anpassung im Rahmen einer abschließenden Rentenüberleitung im Jahr 2020 vereinbart.
Das Tarifeinheitsgesetz halte ich für sinnvoll. Deshalb habe ich ihm im Bundestag zugestimmt. Das Gesetz dient der Tarifautonomie, weil weiterhin das Prinzip gilt: ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Das Gesetz greift nur dann, wenn Tarifparteien nicht in der Lage oder willens sind, eine Tarifkollision zu vermeiden. Ich bin der Auffassung, dass eine Zersplitterung des Tarifsystems das Allgemeinwohl gefährdet.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Lars Castellucci