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Frage von Harry S. •

Frage an Lale Akgün von Harry S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vollenden:
Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt. Gleiche Rechte bringt es aber noch nicht. Im Sozialrecht werden Lebenspartner beispielsweise voll in die Pflicht genommen, im Steuerrecht dagegen wie Fremde behandelt. Das ist unsinnig und ungerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 klargestellt: Der Gesetzgeber darf die Eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichstellen. Unsere Vision bleibt die Öffnung der Ehe, wie es dieses Jahr z.B. in Spanien Realität wird. Unser konkretes Ziel ist die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft. Es gibt keine sachliche Begründung, warum gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Wir wollen gleiche Rechte auf dem Standesamt. Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht.

Sind Sie bereit, die bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen und sich für die vollständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen? Sind Sie bereit, sich im Bundestag und gegenüber dem Bundesrat für ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einzusetzen, das die Gleichstellung vollendet?

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Ja.