Frage an Lale Akgün von Andreas K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,
meine Frage bezieht sich auf die Übermittlung von Bankdaten an den US-Geheimdienst, über den internationalen Transferdienst "Swift".
Diese ist von der EU erneut erlaubt worden - mit offensichtlicher Billigung auch von Herrn Steinmeier als unserem Außenminister.
Fraglich ist der Erfolg der Terrorbekämpfung, aber es geht ja auch um mehr - ich zitiere aus der tagesaktuellen ZEIT: "Zwischen Ende 2001 und Anfang 2007 hatte die US-Regierung ungehinderten Zugriff auf die Daten sämtlicher Bankgeschäfte, die Firmen und Privatpersonen über das Swift-System abwickelten." Und das kann über Vieles Aufschluss geben: "Wer handelt mit wem? Wer macht welche Umsätze? Wie stark entwickelt sich Firma X, wie geht es Konkurrent Y? 15 Millionen Transaktionen laufen täglich über Swift ab."
Vor diesem Hintergrund: Gibt es eine Gegenleistung? Dürfen die EU-Geheimdienste nun auch in den Bankdaten von US-Bürgern und Unternehmen herumschnüffeln?
Falls nicht: Besteht die Aussicht, dass dieses Subordinationsverhältnis aufgehoben wird? Ist absehbar, dass Sicherheit in absehbarer Zeit auf andere Weise als durch den Transfer persönlicher Daten und - quasi - erlaubte Spionage gewährleistet werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
A. Knappe
Sehr geehrter Herr Knapp,
Vielen Dank für Ihre Frage zur Übermittlung von Bankdaten an die USA über das SWIFT System zur Terrorismusbekämpfung.
Wie Sie auch erwähnen, ist es dem US Geheimdienst seit den Anschlägen vom 11. September 2001 möglich, auf über den SWIFT Server auf Bankdaten aus Europa zuzugreifen.
Da nun ein Umzug des SWIFT Servers in die Schweiz erfolgt, bedarf es einen neuen Abkommens, wenn der US Geheimdienst weiter auf die Daten zugreifen will. Die Europäischen Staats- und Regierungschefs haben der Europäischen Kommission im Juli das Mandat erteilt, mit der US Regierung ein Abkommen zur Übermittlung der Daten zu verhandeln.
Die SPD Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich auch bereits im Juli sehr kritisch zu den Plänen für ein neues Abkommen geäußert. Auch ich sehe die Pläne sehr kritisch. Das neue Abkommen muss klarstellen, wie Bürgerrechte geschützt werden sollen und es muss den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen. Außerdem muss die amerikanische Seite deutlich machen, ob und inwiefern die Daten tatsächlich unerlässlich sind zur Terrorbekämpfung.
Der Entwurf des neuen SWIFT Abkommens muss daher unbedingt dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Mitbestimmung vorgelegt werden. Es kann nicht sein, dass über die Weitergabe sensibler Daten ohne die Beteiligung der Parlamente entschieden wird! aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Vertrag von Lissabon, wird der Bundestag sich aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Abkommen befassen und es sehr kritisch beäugen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Dr. Lale Akgün