Frage an Lale Akgün von Frieder Z. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,
Sie verweisen in Ihrer Antwort an Frau Eckert zum Thema BKA-Gesetz auf Ihre persönliche Erklärung, die Sie bei der Abstimmung zu Protokoll gegeben haben. Auf drei Seiten führen Sie Ihre Bedenken aus und verweisen zudem auf die unzureichende Beratungszeit, die vor der Abstimmung zur Verfügung stand. Wäre es dann nicht folgerichtiger mit "nein" zu stimmen als auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zu hoffen?
Mit freundlichen Grüßen
Frieder Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Sie haben recht, ich hätte auch mit "nein" stimmen können, und tatsächlich ist die Entscheidung für ein positives Votum meinerseits äußerst knapp ausgefallen. Mir scheint die Lösung unvollkommen. Doch als Parlamentarierin musste ich zu einer Entscheidung kommen, und das war in diesem Fall nur durch eine Güterabwägung möglich. Mir ging es darum, den Weg freizumachen für weitere Hilfsmittel, mittels derer das Bundeskriminalamt in die Lage versetzt wird, die Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. Auf der anderen Seite musste ich meine Bedenken, die ich ausführlich dargelegt habe, mit in die Waagschale werfen. Die Tatsachen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungskonformität überprüft und das Parlament die Umsetzung des Gesetzes auch zukünftig kritisch begleitet, haben mich im Abwägungsprozess sehr knapp zu einem positiven Votum kommen lassen – sozusagen mit einer gedanklichen Stimme Vorsprung. Eine knappe Entscheidung, die Zweifel an der Richtigkeit weiterhin zulässt. Im weiteren Verfahren nach dieser Grundsatzentscheidung werde ich die detaillierte Umsetzung des Gesetzes sehr kritisch und aufmerksam begleiten - da können Sie sicher sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Lale Akgün