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Lale Akgün
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Frage von René R. •

Frage an Lale Akgün von René R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Akgün,

wieso haben Sie sich nicht an der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt?
Als Bundestagsabgeordnete haben Sie gerade bei so wichtigen Innenpolitischen Themen sich wenigstens an der Abstimmung zu beteiligen. So ein Desinteresse im Namen des Wahlvolkes ruft bei mir nur Kopfschütteln hervor.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ricken,

aufgrund aktueller Krankheit konnte ich leider nicht an der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 9. November teilnehmen.
Ich stehe der geplanten Maßnahme jedoch sehr skeptisch gegenüber.
Ich halte sowohl den Umfang als auch die Dauer der geplanten Vorratsdatenspeicherung für überdimensioniert und habe erhebliche Bedenken, ob das Vorhaben mit dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre vereinbar ist.
Das Vorhaben stellt einen gravierenden Eingriff in die bürgerlichen Individualrechte dar. Zudem habe ich große Bedenken bezüglich der Wahrung des Informantenschutzes und befürchte damit negative Auswirkungen auf die Pressefreiheit.
Die Bundesregierung argumentiert, sie folge mit ihrem Gesetzentwurf nur ihrer Umsetzungspflicht nach EU-Gemeinschaftsrecht und bleibe mit den vorgeschlagenen Speicherungszeiträumen am unteren Ende des von der EU verlangten Maßes.
Zurzeit ist jedoch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie anhängig.
Nach Einschätzung vieler Rechtsexperten gibt es gute Chancen für einen Erfolg dieser Klage, was zur Folge hätte, dass die EU-Richtlinie nichtig wäre und somit auch kein Zwang zur Umsetzung in nationales Recht mehr bestünde.
Ich hätte es daher für wichtig erachtet, zunächst die Entscheidung am Europäischen Gerichtshof abzuwarten, bevor der Deutsche Bundestag über ein so strittiges Vorhaben entscheidet.
Eine Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf wäre mir daher zurzeit nicht möglich gewesen.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Dr. Lale Akgün