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Lale Akgün
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Frage von David N. •

Frage an Lale Akgün von David N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Fr. Akgün,

die Diskussionen über die Überwachung der "neuen Medien" ist derzeit heiß am laufen. Aber es ist doch so: Die, die wissen das sie, z.B. abgehört werden, werden nicht so dumm sein, und eine andere Form der Kommunikation finden. Die einzigen die davon profitieren werden die großen major-Labels sein. Plattenproduzenten und Musikmanager werden ihr Grinsen garnicht mehr weg kriegen wenn das Gesetz in Kraft tritt. Jugendliche werden die eigentlichen Opfer der neuen Gesetzregelung sein. Die, die im Netz hängen bleiben, sind nicht so smarte Jugendliche, die, die durch´s Netz schlüpfen werden sind Hochkriminelle wie z.B. Terroristen oder Drogenhändler.
Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen,
David Nebere

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nebere,

bei der Diskussion um die von Ihnen angesprochene Überwachung der „neuen Medien“ geht es in jüngster Zeit vor allem um zwei verschiedene in der Planung befindliche Gesetzentwürfe.

Zum einen geht es um die von Bundesinnenminister Schäuble vorgeschlagene Onlinedurchsuchung privater PCs.
Ich teile, wie meines Wissens alle Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion, die Ansicht der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die dieses Vorhaben ablehnt. Eine solche Maßnahme, zumal wenn sie ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden könnte, würde die Grenzen des erlaubten und erträglichen Eingriffs in die Privatsphäre überschreiten, ohne dass ein gravierender nachweislicher Nutzen bei der Terrorismusaufklärung dadurch erreicht würde.
Ich bin mir aber sicher, dass es selbst Herrn Schäuble nicht darum geht, Jugendliche aufzuspüren, die sich Musik aus dem Netz laden.

Zum zweiten geht es um das Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich halte sowohl den Umfang als auch die Dauer der geplanten Vorratsdatenspeicherung für überdimensioniert und habe erhebliche Bedenken, ob das Vorhaben mit dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre vereinbar ist.
Das Vorhaben stellt einen gravierenden Eingriff in die bürgerlichen Individualrechte dar.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags führt in diesen Tagen eine ausführliche Anhörung zu dem Thema durch, bei der eine Reihe von Rechtsexperten ihre Sicht darlegt.
Die Bundesregierung folgt mit ihrem Gesetzentwurf ihrer Umsetzungspflicht nach EU-Gemeinschaftsrecht. Zurzeit ist jedoch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie anhängig.
Nach Einschätzung vieler Rechtsexperten gibt es gute Chancen für einen Erfolg dieser Klage, was zur Folge hätte, dass die EU-Richtlinie nichtig wäre und somit auch kein Zwang zur Umsetzung in nationales Recht mehr bestünde.
Ich halte es daher für geboten, zunächst die Entscheidung am Europäischen Gerichtshof abzuwarten, bevor der Deutsche Bundestag über ein so strittiges Vorhaben entscheidet.

Dr. Lale Akgün