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Frage von Tim V. •

Frage an Lale Akgün von Tim V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Akgün,

in ihren Antworten vom 20.9.07 dieser Seite schreiben Sie: "...Wenn Herr Bouffier aber dazu auffordert, "Islamisten" zu melden, ohne zu definieren, was er damit meint, ist das in der Tat eine Generalaufforderung zum denunzieren..."

ok, überlassen wir es einfach Hr. Bouffier wie er den Begriff "Islamisten" definiert, es erwartet keiner dass Sie das für ihn tun...

weiterhin schreiben Sie: "...Der Islamismus ist eine Ideologie, die, ebenso wie Kommunismus, Neofaschismus etc. ein totalitäres System anstrebt, das sicher nicht mit unserer demokratischen Verfassung zu vereinbaren ist..."

sehe ich auch so, jetzt würde mich aber dringend interessieren, wie Sie den Begriff "Islamismus" definieren würden! ...was bitte genau unterscheidet Ihrer werten Meinung nach die Ideologie des s.g. "Islamismus" von der Ideologie des Islams...?

in wie weit bewegen sich denn die s.g. "Islamisten" ausserhalb der im Koran & den Haditen festgelegten islamischen Regeln...? wo genau setzen Sie die Grenze zwischen einem Islamgläubigen und einem "Islamisten"...?

mit freudlichen Grüssen,

Tim Venske

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Venske,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Darin fragen Sie, wie ich den Begriff "Islamismus" definiere. Und wo ich die Grenze zwischen "Islamismus" und "der Ideologie des Islams" ziehe.
Islamismus bezeichnet für mich eine politische Auslegung des Glaubens, in der die Trennung zwischen Staat und Religion aufgehoben ist (Gottesstaat). Der Islamismus ist also eine Ideologie, die politische
Ziele formuliert und zu diesem Zweck die Religion instrumentalisiert.
Ein Muslim ist in diesem Sinne für mich jemand, der seine Religion friedlich und im Rahmen des Grundgesetzes ausübt, ein Islamist jemand, der mit religiösen Begründungen unsere Werte- und Rechtsordnung bekämpft.

Bezüglich Ihrer Frage, inwieweit sich Islamisten mit Ihren Gedanken und Taten außerhalb des Koran und der Hadithen bewegen, kann ich Ihnen keine allgemeingültige Antwort geben. Es ist möglich, anhand des Korans vieles zu belegen und auch zu widerlegen. Ich bin allerdings der Meinung, dass jede Interpretationen des Korans, die nicht mit Grundgesetz vereinbar ist, keine Gültigkeit entfalten kann.

Wichtig ist es, den Koran als historisches Dokument zu betrachten. Was im Koran steht, kann nicht eins zu eins auf die heutige Lebenswirklichkeit übertragen werden. Wir müssen vielmehr nach dem ethischen Kern der Koransuren fragen. Das führe ich auch in meinem Artikel in der tageszeitung vom 15. Oktober 2007 aus. Sie finden den Artikel auf meiner Homepage unter: http://www.laleakguen.de/article/255.von_ankara_lernen_der_europaeische_islam_benoetigt_eine_reformation.html

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lale Akgün