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Frage von Peter S. •

Frage an Lale Akgün von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Lale Akgün,

mich würde mal grundsätzlich interessieren wie Sie und die SPD in Niedersachsen zu der von der Regierung geplanten Vorratsdatenspeicherung stehen.

Die im Februar von der EU beschlossene Vorratsdatenspeicherung beinhaltet die Speicherung aller Verbindungsdaten, die durch moderne Kommunikationssysteme anfallen. Dies schließt in erster Linie den Zugriff auf das Internet und die Kommunikation via e-Mail, Telefon und Handy ein.
Hierbei soll vorrangig gespeichert werden, wer wann mit wem über welches Medium in Verbindung stand und wer wann auf welche Informationen aus dem Internet zugegriffen hat. Bei den Nutzungsdaten von Mobiltelefonen (und SMS) stehen zusätzlich auch Standortinformationen zur Verfügung. Zumindest in letzterem Fall lassen sich aus diesen Daten Bewegungsprofile rekonstruieren. Die Daten sollen nach dem EU-Beschluss sechs bis 24 Monate lang aufbewahrt werden.

Bislang war es den Unternehmen in Deutschland lediglich gestattet, die zur Abrechnung notwendigen Informationen zu speichern. Also beispielsweise die Dauer der Nutzung einer Telefon- oder Internetverbindung, aber nicht von wo aus man telefoniert, an wen man eine e-Mail gesendet hat oder welche Webseiten man besuchte.

Die geplante Vorratsdatenspeicherung führt zu einer Einschränkung unserer informationellen Selbstbestimmung und beinhaltet ein großes soziales und politisches Gefahrenpotential, da das Kommunikationsverhalten aller 82 Millionen Bundesbürgern gespeichert werden sollen. Vor allem weil es derzeit weder sinnvolle noch praktikable gesetzliche Regelungen bezüglich der Verwendung dieser Daten gibt; also wer wann aus welchem Grund auf welchen Teil der Daten zugreifen darf.

Das ist nicht im Sinne einer Demokratie und ist ein absolut gefährlicher Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Bürgers.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Strehl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strehl,

ich halte sowohl den Umfang als auch die Dauer der von Ihnen angesprochenen geplanten Vorratsdatenspeicherung für überdimensioniert und habe erhebliche Bedenken, ob das Vorhaben mit dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre vereinbar ist.
Das Vorhaben stellt einen gravierenden Eingriff in die bürgerlichen Individualrechte dar.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags führt in diesen Tagen eine ausführliche Anhörung zu dem Thema durch, bei der eine Reihe von Rechtsexperten ihre Sicht darlegt.

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Gesetzentwurf ihrer Umsetzungspflicht nach EU-Gemeinschaftsrecht.
Zurzeit ist jedoch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie anhängig.
Nach Einschätzung vieler Rechtsexperten gibt es gute Chancen für einen Erfolg dieser Klage, was zur Folge hätte, dass die EU-Richtlinie nichtig wäre und somit auch kein Zwang zur Umsetzung in nationales Recht mehr bestünde.
Ich halte es daher für geboten, zunächst die Entscheidung am Europäischen Gerichtshof abzuwarten, bevor der Deutsche Bundestag über ein so strittiges Vorhaben entscheidet.