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Lale Akgün
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Frage von Helmut R. •

Frage an Lale Akgün von Helmut R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,

Ministerpräsident Wulf forderte "friedliche Muslime" dazu auf, bei der Suche nach islamischen Extremisten behilflich zu sein. Für dieses - meiner Meinung nach - selbstverständliche Ansinnen reagieren Sie ablehnend und vermuten darin einen Aufruf zum Denunziantentum. Ihrer Meinung nach sind allein Polizei und Verfassungsschutz dafür zuständig.

Deshalb meine Frage, die sich auf Ihr Staatsverständnis bezieht: Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Staat weniger durch seine Staatsorgane sondern hauptsächlich durch sein Staatsvolk gebildet wird und dass deshalb jeder Bürger die Pflicht hat, Gefahren für die allgemeine Sicherheit den zuständigen Stellen zu melden? Können Sie mir auch darin zustimmen, dass die Polizei auf die Mitarbeit und Wachsamkeit der Bürger gerade im Bereich Terrorismus besonders angewiesen ist?

Wenn Sie das bejahen, dann sollte diese Pflicht erst recht für Muslime gelten. Zwar geht Gewalt nur von wenigen Muslimen aus, fast alle uns bedrohende extremistische Gewalt in der Welt ist aber derzeit islamischen Ursprungs! Das ist eine Tatsache, der sich alle Muslime stellen müssen - auch "der Taxifahrer und der Dönerimbiss-Betreiber".

Wer als Muslim nicht bereit ist, am Schutz unserer Rechtsordnung und unserer in Jahrhunderten erkämpften freiheitlichen Zivilisation aktiv mit zu wirken, der ist in Deutschland am falschen Platz!

Mit freundlichen Grüßen,
Helmut Richter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

meine Meinung deckt sich vollkommen mit der unserer Bundesjustizministerin, Frau Zypries. Ich weise darauf hin, dass es bereits Bürgerpflicht und geltendes Recht ist, bei Bekanntwerden einer schweren Straftat, ihrer Vorbereitung oder Unterstützung, die Polizei zu informieren.

Zu diesen schweren Straftaten gehört unzweifelhaft die Planung, Vorbereitung und Unterstützung eines Terroranschlags. Wenn jemand davon Kenntnis bekommt, ist es natürlich die Pflicht (und das Eigeninteresse) der muslimischen wie aller Bürgerinnen und Bürger, die Strafverfolgungsbehörden zu informieren, um das Leben Menschen zu schützen.

In dieser Frage dürfte es eigentlich keinen Dissens geben. Wenn Herr Bouffier aber dazu auffordert, „Islamisten“ zu melden, ohne zu definieren, was er damit meint, ist das in der Tat eine Generalaufforderung zum denunzieren. Er spricht ja offensichtlich nicht von den Gewalttätern, für die es ja (s.o.) klare Gesetze gibt. Der Islamismus ist eine Ideologie, die, ebenso wie Kommunismus, Neofaschismus etc. ein totalitäres System anstrebt, das sicher nicht mit unserer demokratischen Verfassung zu vereinbaren ist. Eine Straftat ergibt sich aber erst dann, wenn jemand aktiv gegen unseren Rechtsstaat handelt, und in diesem Bereich leistet unser Verfassungsschutz meiner Kenntnis nach hervorragende Arbeit.

Die Gedanken an sich sind aber nicht strafbar, und das ist auch gut so. Und wir sollten erst recht nicht zulassen, dass Menschen in Polizeiakten vermerkt werden, weil sie von anderen unter Verdacht gestellt werden, Extremisten zu sein. Wenn wir so handeln würden, würden wir den demokratischen Rechtsstaat, den wir gegen Extremisten verteidigen müssen, selbst zu Grabe tragen.

Zivilcourage zu beweisen heißt für mich nicht, andere unter Verdacht zu stellen, sondern offensiv für unsere freiheitliche – demokratische Grundordnung einzutreten und zu werben, auch und gerade gegenüber denjenigen, die unserer Werteordnung ablehnend gegenüberstehen, ohne gewaltbereit zu sein. Ein solch offensives Eintreten für unseren Rechtsstaat verlangt jedoch der Glaubwürdigkeit willen, dass wir allen Bürgerinnen und Bürgern die uneingeschränkte Teilhabe an diesem Rechtsstaat zugestehen und sie als Bürger dieses Staates anerkennen. Dazu gehört auch, dass wir aufhören, Menschen unter Generalverdacht zu stellen, weil sie einer bestimmten Religion angehören.