Frage an Lale Akgün von Thomas Martin P. bezüglich Gesundheit
Was gedenken Sie zu unternehmen, um den Nichtraucherschutz nachhaltig zu verbessern ?
Sehr geehrter Herr Peters,
ich nehme die Gesundheitsgefahren, welche von den im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffen ausgehen, sehr ernst. Aktuell stellt sich allen politisch Verantwortlichen die Frage, wie und in welchem Umfang der Schutz vor Passivrauchschadstoffen gesellschaftlich und juristisch korrekt geregelt werden kann.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war eine Gruppe von SPD-Parlamentarierinnen und -parlamentariern, zu denen auch ich gehörte, Ende des Jahres 2006 Urheber eines Antrages im Deutschen Bundestag zum Schutz vor Passivrauchen. Dieser Antrag wurde letztendlich von einer Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt und unter der Drucksachennummer 16/2730 in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht. So legen die Fachministerien des Inneren und der Justiz geltendes deutsches Recht in der Weise aus, dass der Bundesgesetzgeber generelle Rauchverbote schwerlich aussprechen kann. Er kann dieses unstrittig in seinen und den ihm unterstellten Dienstellen, Räumlichkeiten etc. tun und wird dieses auch baldmöglichst umsetzen. Zentrale Regelungsprobleme gibt es im Gastronomiebereich, Verkehrsmitteln u. ä. Bereichen. So liegt das Gaststättenrecht im Regelungsbereich der Länder.
Um im Interesse der Mehrheit unserer Bevölkerung zügig eine praktikable Lösung für den Schutz vor Passivrauchen zu erreichen, hat sich seit dem 22.1.2007 eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe mit der Problematik befasst. Ihr gehören Vertreter aller Bundesländer, des Ministeriums für Gesundheit sowie des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an. Sie hat zum Ziel, für die strittigen Regelungsbereiche u. a. der Gastronomie, Wege und einheitliche Standards zu finden, damit es in Deutschland zeitnah mehr bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauchschadstoffen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lale Akgün