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Frage von Rainer H. •

Frage an Lale Akgün von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Dr. Akgün

ich beziehe mich auf die Meldung der TAZ vom: 05.06.2009
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundesagentur-bespitzelte-arbeitslose/

Die Bespitzelung arbeitsloser Bürger im Land, wurde durch die BA per Dienstanweisung festgelegt. Die Bewaffnung der Spitzel gegen Bürger wurde im Text der Dienstanweisung mit KO-Spray empfohlen, verdeckte und offene Observierung wurde "geregelt". Das, was wir an der ehemaligen DDR als unwürdigen Stützpfeiler der Diktatur empfunden haben, nämlich das Ausspähen der Bürger, die Überwachung in verdeckter und offener Form, wird von der BA unter der Verantwortung des Herrn Minister Olaf Scholz, installiert und betrieben!

Er schreibt aber auf seiner Webseite
http://www.olafscholz.de/deutsch/reden__texte/index.php?news_id=779
am 20.03.2009:
"... Ein Raum geschützter Privatheit ist das natürliche Recht jedes Menschen. Eine lückenlose Überwachung darf es deshalb in keinem Lebensbereich geben. Vieles von dem, was in letzter Zeit an Grenzüberschreitungen bekannt geworden ist, war auch nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung. ..."
Herr Heinrich Alt, im Vorstand der BA, hält die Bespitzelung von Transferleistungsempfängern trotz der Rücknahme der Dienstanweisung für nötig:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/ticker/ticker.php?ID=1124237313&script=/arbeitsrecht/ticker/wScripts/nachricht_anzeigen.ws&navid=1

Sie haben einen Migrationshintergrund. Sind Sie der Meinung, dass in unserer Demokratie die
Bürgerrechte Aller gleichwertig zu achten sind? Ist durch die BA eine Weiterführung der Bespitzelung geplant oder im Gange? Wie viel Geld wurde bislang für KO-Spray für die Spitzel ausgegeben?

Wie viel Geld verdient ein Spitzel, der im Dienst der BA Bürger überwacht? Wie weit soll sich eine solche Vorgehensweise denen der DDR-Praktiken noch annähern? Was bedeuten diesbezüglich für Sie als SPD-Politikerin Begriffe wie Demokratie, Freiheit, Bürgerrecht und Menschenrecht? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

MfG
Rainer Hill

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hill,

bezüglich Ihrer Frage vom 16.06.2009 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

die inzwischen zurückgenommene Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit wird auch von mir als unverhältnismäßig angesehen und deswegen abgelehnt. Meiner Meinung nach ist es eines Sozialstaates unwürdig, Ressourcen für die Überwachung von Bürgern einzusetzen, die ohnehin schon wenig haben und am Existenzminimum leben. Eine Observierung, wie sie zunächst vorgesehen war, würde zu einer Verunsicherung führen, die weder notwendig noch gerechtfertigt wäre. Des Weiteren, bewegt sich die Summe der zu viel ausgezahlten Beträge nicht in einer Größenordnung, welche so umfangreiche Untersuchungen rechtfertigen würde.
Dennoch möchte ich mir die Bemerkung erlauben, dass ich den Vergleich mit den Methoden der Staatsicherheit in der ehemaligen DDR und die Unterstellung einer Annäherung an ebendiese für ungerechtfertigt halte. Wer sich einmal dezidiert mit der Vorgehensweise dieses Inlandsgeheimdienstes auseinandergesetzt hat, kann nicht zu dem Schluss kommen, dass die Richtlinie der BA zu Verhältnissen ähnlich derer in der ehemaligen DDR geführt hätte. Schlussendlich, beweist schon ihre Rücknahme, dass wir uns in einem demokratischen Rechtsstaat befinden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lale Akgün