Frage an Lale Akgün von Maria G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Akgün,
Am Samstag wollte die Bürgerbewegung "Pro Köln" unter Anderem vor der Moschee in Köln Ehrenfeld gegen die Islamisierung der Stadt demonstrieren. Die Polizei und das Verwaltungsgericht haben diese Demonstration jedoch verboten.
Begründungdes Gerichts:
Auf Grund erwarteter "Gegenakltionen" habe man erhebliche Sicherheitsbedenken. Die Sicherheit der Demonstraten und unbeteiligter Bürger könne nicht gewährleistet werden. Deshalb müsse die Demonstration verboten bleiben.
http://www.ksta.de/html/artikel/1241185288275.shtml
Dazu habe ich zwei Fragen an Sie:
1. Wie kann es sein, daß eine kleine Demonstration verboten werden muß, weil der Staat unfähig oder unwillig ist, die Sicherheit der Demonstranten gegenüber militanten, gewaltbereiten "Gegendemonstraten" zu gewährleisten?
2. Ist die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes in Köln künftig davon abhängig, ob linksextremistische Schlägertruppen "Gegenaktionen" ankündigen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Geisner