Frage an Lale Akgün von Sven P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lale Akgün,
stellen Sie sich vor, Sie bewegen sich nach erledigter Arbeit zu Hause an einem Ihrer PC im Internet und verwenden dazu einen Browser, der in der Lage ist, Verweise (Links) im Hintergrund zu laden, während Sie das von Ihnen gewählte Angebot gemütlich durchstöbern.
Stellen Sie sich nun weiterhin vor, daß bei diesem Vorgang des Nachladens im Hintergrund ein "Angebot" in den Speicher Ihres Rechners verbracht wurde, welches den Sperrkriterien, welches u.a Frau von der Layen so vehement verteidigt, entspricht - (Sie sehen das so oft beschriebene Stopschild erst gar nicht, es liegt ja nur zum Abruf im Speicher Ihres Rechners bereit).......aber dieses "Angebot" wurde nun einmal von Ihrem Rechner aus "angesteuert";
Ihre vom Internetprovider vergebene sogenannte IP-Adresse wird aufgezeichnet und an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet, da Sie ja ein auf einer Webseite gelandet (Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie dieses Angebot tatsächlich betrachtet haben, es liegt ja immerhin im Speicher Ihres Rechners) sind, die auf der Sperrliste steht.
Da dadurch ein Anfangsverdacht begründet ist, durchsucht man am nächsten Tag Ihre Wohnung und beschlagnahmt sämtliche Einrichtungen Ihrer EDV-Einrichtung, die Blicke der Nachbarn sind Ihnen sicher - nun braucht es nur einen der Schaulustigen, oder einen Vollstreckungsbeamten, der das Wort "Kinderpornografie" in den Mund nimmt und Ihr gesamtes Leben ist sprichwörtlich "Im Eimer".
1.) Wie schützt man sich gegen solch ein (existenzvernichtendes) Szenario?
2.) Wenn doch in der Sperrliste kinderpornografischer Internetangebote die Internetadressen und damit die Speicherorte bekannt sind - weshalb nimmt man diese Angebote nicht vom Netz, sondern sperrt lediglich den Zugriff darauf? Einen Sack vor ein Bild zu hängen versperrt den Blick darauf - das Bild jedoch ist weiterhin vorhanden.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
Sven Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
wie Sie sicher wissen, hat gestern die Abstimmung über das Thema Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie stattgefunden.
Vor der gestrigen Entscheidungen über die Internetsperren habe ich mich ebenfalls intensiv mit verschiedenen Aspekten wie dem Schutz von Mißbrauchsopfern, aber auch mit technischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt.
Das Ergebnis meiner Überlegungen entnehmen Sie bitte meiner Persönlichen Erklärung vom gestrigen Tag, die Sie auf meiner Internetseite (www.laleakguen.de) finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Dr. Lale Akgün