Frage an Kurt Bodewig von Michaela E. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Bodewig
eine Frage die mich sehr bewegt . Wie kann es sein das im 20 Jahrhundert mit den geltenden Rechten sich immer noch Väter der Unterhaltspflicht entziehen können . Wie kann es sein das die Gesetzte dahingehend geändert werden das man mit diesen Problemen allein dasteht. Das sich sogar die die es angehen sollte sich aus allem raushalten und behaupten das ist nun einmal so . Nur weil der Vater sich im Europaischen Ausland befindet wird trotz einigermaßen genauer Ortsangabe nichts gemacht . Man verläßt sich in meinem Fall auf meinen jetztigen Ehemann der nicht der Vater ist aber so Aussage vom Amt "so doof war mich zu heiraten ", er darf nun für die KInder aufkommen die nicht seine sind .Für mich ist das ein Abwälzen auf andere die sich nicht wehren können .
Für eine mir nachvollziehbare Erklärung wäre ich Ihnen dankbar .
mit freundlichen Grüßen
M.Ermbter
Sehr geehrte Frau Ermbter,
nach intensiver Recherche und Rücksprachen mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsfraktion kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass die entsprechenden Zuständigkeiten alleine in Hand der Kommune liegen und dort keine allgemeinen Aussagen, sondern nur spezifische, auf jeden Einzelfall zutreffende Lösungen gefunden werden können. In Ihrem Fall ist das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (Am Kirsmichhof 2, 41352 Korschenbroich) der zuständige Ansprechpartner. Wenden Sie sich doch bitte an die Abteilung Amtsvormund- und Amtspflegschaft, Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes, zu erreichen unter 02161 6104-5140.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kurt Bodewig