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Frage von Armin R. •

Frage an Kurt Bodewig von Armin R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bodewig,

Folgende Fragen zum Energieleitungsausbaugesetz habe ich:

1. Im EnLAG sind im §2 (1) vier Pilotvorhaben benannt, für die eine teilweise Ausführung als Erdkabel eingeräumt wird, falls Abstände zu Gebäuden von 400m bzw. 200m bei einer Freileitung unterschritten werden. Der §2 schließt damit m.E. die Ausführung von Erdverkabelung in den übrigen 20 Vorhaben generell aus. Warum ist das so ausgeführt?

2. Nach §3 sollen mit den Pilotvorhaben Erfahrungen mit Erdkabeln gesammelt werden. Die übrigen Vorhaben werden aber parallel gestartet. Wofür braucht man dann die Pilotvorhaben überhaupt? Der Gesetzgeber scheint am Ergebnis der Pilotphase nicht interessiert zu sein, denn wenn die Ergebnisse vorliegen, sind bereits alle anderen Vorhaben gestartet bzw. abgeschlossen.

3. In Dänemark werden Höchstspannungsleitungen bis 400kV fast ausschließlich als Erdkabel ausgeführt. Wofür wird die Pilotphase benötigt, wo die Machbarkeit bereits belegt ist?

4. Gesundheitliche Folgen durch die anhaltende Einwirkung von niederfrequenten Wechselfeldern sind in vielen Studien empirisch belegt. Krebsrisikos, Leukämie bei Kindern sowie Alzheimer werden genannt. Bereits heute ist absehbar, daß die WHO deutlich geringere Grenzwerte empfehlen wird, als nach 26. BImSchV vorliegen. Warum wurden daher nicht bereits heute vorsorglichdie Abstandsgrenzwerte von 200m bzw. 400m im EnLAG festgeschrieben?

5. Das EnLAG beruht auf einer Studie der DENA. Diese Organisation der Energiekonzerne ist nicht neutral. Neben den erforderlichen Stromtransportkapazitäten erscheinen wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Der Ausbau von Windenergie im Off-Shore Bereich wird dabei als Begründung angegeben. Der Bundesverband der Windenergie selbst sagt, daß nicht ein Ausbau der 380kV Netze, sondern der 110kV Netze erforderlich ist (Anhörung zum EnLAG, 12.12.08). Wie ist die Berücksichtigung einer einseitigen Studie mit der Objektivität des Gesetzgebers zu vereinbaren?

MfG,
Dipl.-Phys. Armin Riemer

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Antwort von
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Ihre Anfrage zum EnLAG

Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Jeder Netzbetreiber kann sein Netz als Freileitung oder Erdkabel planen und errichten. Die Kosten hingegen werden nur in der Höhe der effizientesten Lösung anerkannt und können somit auf alle Stromkunden umgelegt werden. Der Rest der bis zu 5-fach höheren Kosten müssten die Unternehmen allein aus ihren Gewinnen finanzieren. Die Unternehmen können daher nicht nach Gutdünken eine Lösung realisieren und dann die Kosten umlegen. Das EnLAG erlaubt für ausgewählte Pilotvorhaben die Umlage der Verkabelungskosten auf die Stromkunden. Die übrigen Vorhaben können auch als Erdkabel ausgeführt werden, wenn die Betreiber die Mehrkosten selbst tragen wollen. In Deutschland gibt es kein Unternehmen, dass auf der Höchstspannungsebene (400 kV) Erfahrungen mit Erdkabeln hat. Die Erfahrungen und Patente im Ausland nutzen nichts, es sei denn, man will auf Dauer von diesen abhängig sein und dahin Lizenzgebühren entrichten. Erdkabel sind nicht nur in der Errichtung wesentlich teurer, sondern stellen auch elektrodynamische Herausforderun-gen dar. Blindstromkompensation, Spannungsüberschläge, Dielektrikum und Sicherung der Kupplungsstellen sind nur einige Stichworte. Die gesundheitlichen Probleme müssen gelöst werden. Auch dazu dienen die Pilotvorhaben der Erdverkabelung. Diese Technologie muss aber erst er-probt und verfügbar sein, um sie als Alternative einsetzen zu können.

Die Pilotprojekte dienen daher dem Zweck, Erfahrungen im Aufbau und Betrieb zu sammeln und zu möglichst effizienten und kostengünstigen Lösungen zu kommen. Auch das 110 kV-Netz wird stetig ausgebaut. In den Ausbau dieses Netzes fließt etwa eine Milliarde Euro pro Jahr. Das Problem ist aber, dass der Strom im Norden produziert und im Süden verbraucht wird. Das erfordert eine Erweiterung des Überlandnetzes. Ansonsten wird wie bislang vor allem nachts der Strom aus Windenergie nach Polen und Holland weggedrückt, was bereits heute zu erheblichen außenpolitischen Spannungen führt. Die Unternehmen der Energieerzeugung und -verteilung sind für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit verantwortlich. Die Branche muss sich daher selbst organisieren und ihre Planungen und ihren Investitionsbedarf abstimmen. Dazu dient auch die DENA, die natürlich auch die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen soll. Schließlich ist die Energiebranche gesetzlich reguliert und daher in ihrer Preisgestaltung nicht frei. Auf der Netzebene gibt es eine Gewinnobergrenze und ein Umlageverbot der Kostenanteile, die nicht den Effizienzvorgaben entsprechen. Außerdem gibt es eine Anschlusspflicht an die Netze gegenüber jedem Erzeuger. Das erfordert eine abgestimmte Ausbauplanung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Kurt Bodewig MdB