Frage an Kurt Bodewig von Hans.P R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Bodewig.
Zum Thema EU- Verfassung und Grundgesetz folgende Fragen? Wir haben ein Verfassungsgericht, Verfassungsbehörden und Ämter, aber keine Verfassung in Deutschland. Ich warte seit 16 Jahren auf die Erfüllung des Artikel 146 des Grundgesetses.Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung im Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Werden wir Europäer jetzt auch mit der EU- Verfassung betrogen. Es genügt einfach nicht, das Volk mit dubiosen 2+2 Verträgen das Volk von seiner Souveränität abzuhalten.
Sehr geehrter Herr Ryfa,
das Grundgesetz hat Verfassungscharakter und Deutschland hat die volle völkerrechtliche Souveränität.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bodewig