Frage an Kurt Bodewig von Horst-Dieter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bodewig!
Durch die (online) Berichterstattung der Presse sind mir jedoch zwei Sachverhalte aufgefallen zu denen ich Sie um Aufklärung bitte.
1. Werden gesetzlich verankerte Rechte des Bürgers beim G8 Gipfel außer Kraft gesetzt und gelten nur noch ganz allgemein?
Hintergund (Auszug):
"...Nach Auflösung der Demonstration war ich mit drei Kolleginnen und der Bürgerschaftsabgeordneten Antje Möller (GAL) unterwegs. Als wir sahen, wie vier Polizisten einen jungen Mann festnahmen, habe ich meinen Anwaltsausweis gezogen und einen Beamten gebeten, mich durchzulassen. Der sagte, dies interessiere ihn nicht. Als ich mich abwendete, stiess mich der Polizist zu Boden. Nach zwei Stunden musste ich ins Krankenhaus, weil das Knie verrenkt war. Und jetzt laufe ich mit einer Krücke herum und bin arbeitsunfähig geschrieben." ( http://www.stern.de/politik/deutschland/:G8-Sicherheitsdebatte-Hart/590096.html?eid=589906 - für die Aktualität des Links kann ich keine Garantie übernehmen; Stand: 04.06.2007)
M.E. sind die "Spielregeln" nach der StPO doch so eindeutig, dass ich mir hier weitere Ausführungen ersparen kann.
2. Warum wurde 20 Journalisten die Zulassung zur direkten Berichterstattung (in Heiligendamm) vom Bundespresseamt nicht erteilt?
Auszug: "...Am selben Tag ihrer Putin-Schelte verweigert das Bundespresseamt 20 Journalisten auf Empfehlung des Bundeskriminalamts die Zulassung für den G8-Gipfel... " ( http://www.stern.de/politik/deutschland/:G8-Sicherheitsdebatte-Hart/590249.html?eid=589906 - keine Garantie für die Aktualität des Links).
Werden jetzt konkret für den G8-Gipfel freie Organe der Presse vom BKA im Vorfeld untersucht und diese Daten dann an das Bundespresseamt weitergeben? Wer entscheidet, wann, was berichten werden darf?
Ich mag auch einer Fehlinformation oder Fehlinterpretation unterliegen.
An einer Beantwortung meiner Fragen ist mir gelegen.
MfG
Horst-Dieter Drose