Frage an Kurt Bodewig von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bodewig,
haben Sie die Diskussion über den von Frau von der Leyen eingebrachten Gesetzesentwurf zur Sperrung von Kinderpornographie verfolgt?
Wie bewerten Sie diesen massiven Eingriff ins Grundgesetz? In §5 heisst es schließlich "eine Zensur findet nicht statt". Hier wird jedoch ein einmaliges Zensurinstrumentarium geschaffen. Die Familienministerin bezieht sich dabei auch auf die Sperrlisten anderer Länder, bei denen aber nachweislich auch Seiten gesperrt werden, die alles andere als Kinderpornographische Darstellungen enthalten. So wurde in Großbritannien beispielsweise auch kurzzeitig die Wikipedia in eine solche Liste aufgenommen.
Außerdem: wenn doch schon bekannt ist wo sich solches Material befindet, und das ist ja der Fall wenn man eine Sperre dafür einrichten will, wieso werden dann nicht den Polizeibehörden weitere Mittel und Kräfte zur Verfügung gestellt um die Täter dahinter zu fassen?
Zur technischen Seite der Sperrmaßnahme, übertragen auf ein realitätsnahes Beispiel: Wenn ein Zeitungskiosk solches Material verkaufen würde, dürfte der Laden weiterhin Geschäfte machen. Die Bundesregierung sperrt jedoch sämtliche Zufahrtsstraßen dahin, sodass kein Straßenverkehr mehr dorthin gelangen kann. Ein "versierter" Fußgänger jedoch könnte den Kiosk weiterhin erreichen, die Regierung behauptet jedoch den Zugang zu diesem Kiosk würde durch die Straßensperren erschwert. Sehen Sie dies tatsächlich als probates Mittel an, Kinderpornographie wirksam (!) zu bekämpfen?
Möchten Sie dem BKA wirklich die Befugnisse geben, eine geheime Zensurliste zum Internet zu verwalten?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Murek