Frage an Krzysztof Kolanowski von Tobias G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kolanowski!
Die Newropeans fordern in ihrem Programm die Abschaffung der Immunität von EU Beamten.
Nach meinem Verständnis sind die EU Beamten durch diese Vorschrift vor Starfverfolgung für amtlich vorgenommene Handlungen - wie auch Mitglieder des Deutschen Bundestages - während und nach ihrer Amtszeit geschützt..
Was genau kritisieren die Newropeans an dieser Regelung?
Mit freundlichem Gruß
Tobias Gohl
Sehr geehrter Herr Gohl,
vielen Dank für Ihre Frage. Die lebenslange juristische Immunität der EU-Beamten ist im Art. 12 des Protokolls (Nr. 36) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965) geregelt (URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12006E/PRO/36:DE:HTML ). Wir, als Newropeans sind ausdrücklich der Meinung, dass diese Immunität abgeschafft werden müsste, denn sie verstößt gegen einen der wichtigsten Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft: Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Es handelt sich um einen breiten Kreis von Personen (zur Zeit - laut den Informationen der Europäischen Kommission - rund 30.000 Beamte, dazu kommen noch alle, die ihren Dienst beendeten), die in ALLEN Mitgliedstaaten eine lebenslange Immunität genießen. Viele EU-Beamte haben aber kein demokratisches Mandat, sondern sie werden im Rahmen eines komplizierten Bewerbungssystems von EPSO (Europäisches Amt für Personalauswahl) gewählt. Dennoch ist ihre rechtliche Stellung privilegierter, als z.B. der Mitglieder des Deutschen Bundestages oder sogar der demokratisch gewählten Staatsoberhäupte der Mitgliedstaaten. Es handelt sich also in unserer Auffassung um ein unverdientes Privileg, welches die Kluft zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits, und Institutionen der Europäischen Union andererseits nur vertieft.
Mit freundlichen Grüßen
Krzysztof Kolanowski